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Organspende: Deutschland profitiert von Nachbarländern

Montag, 10. Dezember 2018 – Autor: Anne Volkmann
Deutschland importiert viel mehr Organe aus dem Ausland als es exportiert. Damit werden die Transplantationschancen für Patienten in unseren Nachbarländern verschlechtert. Darauf macht die DGCH aufmerksam und fordert die Einführung der Widerspruchslösung.
Organspende, Widerspruchslösung

In Deutschland wird die Widerspruchslösung bei der Organspende diskutiert

Die Stiftung Eurotransplant ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern, darunter auch Deutschland. Die zentrale Regelung beinhaltet ein gemeinsames Spender-Meldesystem und eine gemeinsame Warteliste. Die Organe werden nach Dringlichkeit und Erfolgsaussichten verteilt. Da es durch die doppelte Widerspruchslösung, die in vielen Nachbarländern Deutschland gilt, dort mehr Spenderorgane gibt als in Deutschland, erhalten Patienten hierzulande mehr Organe als wir in andere Länder exportieren. „Wir verschlechtern somit die Transplantationschancen von Patienten auf ausländischen Wartelisten“, erklärte Professor Matthias Anthuber, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), auf der diesjährigen Jahresversammlung der Gesellschaft.

Widerspruchslösung gilt in vielen europäischen Ländern

Die doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass automatisch jeder als Spender gilt, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich „Nein“ gesagt hat. Im Sinne einer doppelten Schranke sind zudem die Angehörigen zu befragen, die eine Organentnahme bei fehlendem Widerspruch immer noch ablehnen können. Diese Regelung wird europaweit bisher in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen praktiziert.

Noch stärker verbreitet ist eine radikalere Form der Widerspruchslösung. Hier gilt theoretisch nur der einfache Widerspruch der Patienten. In Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern wird die Organspende auf diese Weise geregelt. In der Praxis werden bei fehlendem Widerspruch aber auch in den meisten dieser Länder erst einmal die Angehörigen befragt, bevor Oragne entnommen werden. 

Zahl der Organspenden in Ländern mit Widerspruchslösung höher

In Deutschland gilt bisher die Entscheidungslösung. Sie besagt, dass man sich bewusst für eine Organspende aussprechen muss, um Spender zu werden. Liegt keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. „Überall dort, wo Organspende auf der gesetzlichen Grundlage der sogenannten Widerspruchslösung geregelt ist, sind die Organspendezahlen deutlich höher als in Ländern mit Zustimmungs- oder Entscheidungslösung“, erläutert Anthuber. Deutschland liegt daher bei den Organspenden auf einem der hintersten Plätze in Europa.

Um die Situation zu verbessern, fordert Anthuber auch für Deutschland die doppelte Widerspruchslösung. Der DGCH-Präsident geht davon aus, dass sich die Menschen in Deutschland durch die Gesetzesänderung in einem höheren Maße als bisher mit Fragen der Organspende und -transplantation auseinandersetzen und in der Folge die Spenderaten ansteigen würden. In diese Richtung weisen auch Umfrage-Ergebnisse. „Circa 80 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur circa 20 Prozent haben dies auch in Form eines Organspendeausweises unmissverständlich dokumentiert“, erklärt Anthuber.

Kritiker fürchten Einschränkung der Entscheidungsfreiheit

Kritiker monieren, die Widerspruchlösung greife in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ein und beschneide ihre Entscheidungsfreiheit. Anthuber kann dies nicht nachvollziehen. „Niemand wird zur Organspende im Sinne einer Organabgabepflicht gezwungen“, betont der Augsburger Chirurg. „Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch zur aktiven Entscheidung aufgefordert. Damit bleibt die individuelle Freiheit, ob man nun Organspender sein will oder nicht, vollumfänglich erhalten.“

Genau das bezweifeln allerdings die Gegner der Widerspruchslösung. Sie meinen, dass eine erzwungene Entscheidung der Freiheit widerspreche und dass es ethisch nicht vertretbar sei, einen unterlassenen Widerspruch als Zustimmung zu werten.

DGCH-Präsident moniert Ungleichgewicht in Europa

Eines der zentralen Argumente für die doppelte Widerspruchslösung besteht für den DGCH-Präsidenten in der Beseitigung eines innereuropäischen Ungleichgewichts. „Wir müssen in Deutschland anerkennen, dass wir unter den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen bei uns und in unseren Nachbarländern in unangemessener Form von den gesetzlichen Regelungen der Organspende um uns herum profitieren“, sagt Anthuber.

Ein Organspender kann über seinen eigenen Tod hinaus bis zu sieben Menschen helfen und damit insgesamt mehr als 60 neue Lebensjahre schenken. Neben Organen können auch Körpergewebe gespendet werden. Sie werden zur Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen und Verletzungen eingesetzt. So kann beispielsweise eine Hornhaut-Transplantation das Sehvermögen von Menschen mit verletzter oder erkrankter Augenhornhaut verbessern.

Foto: © peterschreiber.media - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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