Hornhauttransplantation: Mehr Spender benötigt

Die Hornhaut dient als Schutzschild des Auges
Die Hornhaut schützt unser Auge, ist aber auch für die Brechung der Lichtstrahlen verantwortlich. Durch Verletzungen, Infektionen oder angeborene Erkrankungen kann sie jedoch in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Nicht selten erblinden Patienten mit Hornhauterkrankungen schon im jungen Alter und sind dann lebenslang auf Hilfe angewiesen und in ihrer Lebensplanung und -führung beschränkt. Eine Behandlungsmöglichkeit ist die Hornhauttransplantation. Doch es gibt zu wenige Spender, die nach ihrem Tod ihre Hornhaut zur Verfügung stellen. Darauf, wie wichtig die Hornhautspende für Betroffene ist, macht jetzt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) aufmerksam.
Hornhautspende trotz Erkrankungen möglich
Die Hornhauttransplantation ist die älteste und erfolgreichste Form der Organ- bzw. Gewebeverpflanzung. Beinahe jeder Mensch kann Hornhautspender werden, und nur wenige Erkrankungen schließen eine Hornhautspende aus. Selbst Kurz- oder Weitsichtigkeit, Voroperationen am Auge, die meisten Krebserkrankungen oder ein hohes Alter der Spender mindern nicht die Qualität der Hornhaut. Ausnahmen bilden Viruserkrankungen wie AIDS oder Hepatitis. In diesen Fällen können die Hornhäute aber, wenn ein Einverständnis des Spenders vorliegt, für wissenschaftliche Studien verwendet werden, mit denen Augenerkrankungen und ihre Behandlung erforscht werden.
Nach einer Hornhauttransplantation kommt es nur selten zu Abstoßungsreaktionen. Ein weiterer Vorteil: Anders als bei Herz-, Nieren- oder Lebertransplantationen kann die Hornhaut noch bis zu 72 Stunden nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand eines Spenders entnommen werden. Liegt eine Einwilligung vor, wird die Hornhaut unter sterilen Bedingungen entnommen, das Auge bleibt dabei erhalten. Der Defekt wird mit einer stabilen Kontaktlinse abgedeckt und die Augenlider werden wieder geschlossen, so dass dem Gesicht nichts anzumerken ist.
Rechtzeitig über Organspende nachdenken
Für die Empfänger von Spenderhornhäuten bedeutet die Transplantation, dass sie ihr Augenlicht und damit einen großen Teil ihrer Lebensqualität zurückbekommen. Doch viele warten lange oder sogar vergeblich auf eine Spende. Daher ist es besonders wichtig, dass sich mehr Menschen auch über die Möglichkeit der Hornhautspende informieren. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann sich entweder für die Entnahme aller Organe im Todesfall entscheiden oder auch nur für die Entnahme einzelner Organe oder Gewebe, wie beispielsweise der Augenhornhaut.
Liegt bei Verstorbenen kein Organspendeausweis vor, können die nächsten Angehörigen darüber entscheiden. Dies bedeutet jedoch oft eine große Belastung, vor allem, wenn die Wünsche des Verstorbenen nicht genau bekannt sind. Gibt es keine lebenden Angehörigen, ist nach dem Gesetz keine Organ- oder Gewebeentnahme erlaubt.
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