Alle Fraktionen haben sich am 1. März 2012 auf die Reform des Organspende-Gesetzes geeinigt. Demnach sollen die Bundesbürger künftig regelmässig gefragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht. Jeder Deutsche, der über 16 Jahre alt ist, erhält dazu von seiner Krankenkasse einen Brief, in dem er über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird. Diese sogenannte "Entscheidungslösung" wird die bisher in Deutschland geltende "erweiterte Zustimmungsregelung" ablösen, nach der einem Verstorbenen nur dann Organe entnommen werden dürfen, wenn er zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt und dies zum Beispiel auf einem Organspendeausweis dokumentiert hat. Fehlt eine Erklärung des Verstorbenen, müssen die Angehörigen entscheiden.
Organspende: Zustimmung erleichtern
Rund 12.000 Menschen warten in Deutschland auf eine Organspende. Obwohl laut Umfragen 74 Prozent der Deutschen zu einer Organentnahme nach ihrem Tod bereit sind, haben bisher nur 25 Prozent einen entsprechenden Spenderausweis. Die Parteien erhoffen sich von der neuen Regelung, dass sie den Bürgern die Zustimmung zur Organspende erleichtert.
Niemand soll aber zu einer Entscheidung für oder gegen eine Spende gezwungen werden. Auf die Frage, ob man mit einer Organentnahme einverstanden ist, kann man mit "Ja", "Nein" oder "Ich weiss nicht" antworten oder den Brief der Krankenkasse auch einfach ganz ignorieren. Genau dies wird aber von vielen Betroffenen und Verbänden und auch von einigen Politikern kritisiert. Ihnen geht die neue Regelung nicht weit genug. Sie hatten daher für die sogenannte "Widerspruchslösung" plädiert, nach der jeder automatisch als Organspender betrachtet wird, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Diese Regelung gilt seit vielen Jahren in verschiedenen europäischen Ländern, zu denen auch Spanien und Österreich gehören, wo seither ein Mangel an Organspenden kein Thema mehr ist. Gegen die Widerspruchslösung hatte sich in Deutschland vor allem die FDP ausgesprochen. Sie argumentierte, dass der Zwang zur Entscheidung die Bürger eher abschrecken und zu einer Ablehnung der Organspende führen könne.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme soll zunächst wie bisher auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden, der künftig ebenfalls von den Krankenkassen verschickt wird. Später soll die Information auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Hierzu müssen aber noch Detailfragen geklärt werden.
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