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Beatmungspatienten: Gesetzesentwurf sieht Veränderungen in der Versorgung vor

Mittwoch, 14. August 2019 – Autor: Anne Volkmann
Die Qualität der Behandlung von Beatmungspatienten lässt bisher häufig zu wünschen übrig. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung nun Missstände in der Versorgung von Beatmungspatienten beheben.
Künstliche Beatmung, Beatmungspatienten, Gesetzesentwurf

Die Versorgung von Patienten, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind, soll verbessert werden – Foto: ©Wolfgang Cibura - stock.adobe.com

Beatmungspflichtige Patienten in Deutschland sollen künftig eine bessere Versorgung erfahren. Das ist zumindest das Ziel eines Referentenentwurfs der Bundesregierung, wie das Deutsche Ärzteblatt und die Ärztezeitung berichten. Demnach heißt es in dem Gesetzesentwurf, die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege habe stark zugenommen – doch gleichzeitig gebe es Hinweise auf eine „Fehlversorgung“. Dazu gehöre beispielsweise, dass Potenziale zur Beatmungsentwöhnung nicht ausreichend genutzt werden. Außerdem gebe es bisher Möglichkeiten des Missbrauchs, denen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Entwöhnung von der Beatmung zu wenig gefördert

Das Problem ist schon lange bekannt: Anstatt Patienten, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind, so zu fördern, dass sie möglichst schnell wieder selbst atmen können, bleiben sie oft zu lange an Maschinen angeschlossen – nicht selten bis zu ihrem Lebensende. Diesen und anderen Missstände will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun mit einer Reihe von Gesetzesänderungen beheben.

In dem Gesetzentwurf Spahns mit dem Titel “Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“, heißt es, insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten gebe es Qualitätsprobleme. Auch bestünden „erhebliche Unter­schiede in der Vergü­tung“ von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambu­lanten und stationären Bereich. Dies führe zu Fehlanreizen in der Leistungserbringung und zu Missbrauchs­mög­lichkeiten. Folgen seine hohe Kosten für die Versichertenge­mein­schaft und Einbußen bei der Le­bensqualität der Betroffenen.

Ambulante Intensivpflege mit Beatmung soll Ausnahme sein

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Intensivpflege mit Beatmung zu Hause nur noch die absolute Ausnahme sein soll. Nur bei Kindern soll sie die Regel bleiben. Für die ambulante Versorgung sowie Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen steigen. Leistun­gen der außerklini­schen Intensivpflege dürfen dem Entwurf zufolge künftig nur von Leistungs­er­bringern erbracht wer­den, die besondere Anforderungen erfüllen. Die Details soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regeln.

Die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Bedingt durch den medizinischen Fort­schritt und das hohe Versorgungsniveau werde „eine zunehmende Anzahl von Versicherten aus der Krankenhausbehandlung entlassen, die weiterhin einen intensivpflegerischen Versorgungsbedarf haben“, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Skandale um „Beatmungs-WGs“

In der Vergangenheit sind jedoch auch Skandale rund um sogenannte „Beatmungs-WGs“ bekannt geworden. Demnach wurden beatmungspflichtige Patienten in Privatwohnungen zusammengelegt und erhielten nur eine mangelhafte pflegerische Versorgung. Die Betreiber rechneten mit den Kassen jedoch eine leitliniengerechte und professionelle Versorgung ab.

Der Gesetzentwurf zielt auch auf eine bessere Beatmungsentwöhnung in den Kliniken ab. Auf diese Weise soll eine Überführung von Beatmungspatienten in die außerklinische Intensivpflege „ohne vorherige Ausschöpfung von Entwöhnungspotenzialen“ vermieden werden. Krankenhäuser, die sich um eine Beatmungsentwöhnung der Patienten bemühen, sollen besser vergütet werden. Kliniken, die entsprechende Schritte vernachlässigen, obwohl ein reales Entwöhnungspotenzial besteht, sollen hingegen Abschläge hinnehmen.

Foto: © Wolfgang Cibura - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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