Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

Zwei Jahre „Cannabis-Gesetz“: Verordnungen deutlich gestiegen

Freitag, 15. März 2019 – Autor: anvo
Nach zwei Jahren „Cannabis-Gesetz“ konstatieren Apotheker deutlich mehr Verordnungen von Cannabis-haltigen Zubereitungen. Das teilt die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA mit. Demnach hat sich die Zahl der Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen fast verdreifacht.
Cannabis als Medizin

Immer mehr Patienten erhalten Cannabis auf Rezept

Seit zwei Jahren können Patienten medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten. Die Medikamente sollen bei schwerwiegenden Erkrankungen dann zum Einsatz kommen, wenn andere Therapieversuche versagen. Zu den möglichen Anwendungsgebieten gehören Schmerzerkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebserkrankungen, schmerzhafte Spastiken bei Multipler Sklerose und einige mehr. Die Krankenkassen sollen dem Gesetz zufolge Cannabiszubereitungen für Betroffene erstatten. Erstattungsanträge müssen sie innerhalb von drei Tagen bearbeiten. Lehnen sie sie ab, muss das begründet werden. Auch schon früher konnten Ärzte Patienten unter ganz bestimmten Bedingungen Cannabis verschreiben, jedoch mussten die Patienten die Therapie selbst zahlen.

Cannabis-Verordnungen haben sich mehr als verdreifacht

Seit zwei Jahren können Patienten medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten. Die Medikamente sollen bei schwerwiegenden Erkrankungen dann zum Einsatz kommen, wenn andere Therapieversuche versagen. Zu den möglichen Anwendungsgebieten gehören Schmerzerkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebserkrankungen, schmerzhafte Spastiken bei Multipler Sklerose und einige mehr. Die Krankenkassen sollen dem Gesetz zufolge Cannabis in Form getrockneter Blüten für Betroffene erstatten. Erstattungsanträge müssen sie innerhalb von drei Tagen bearbeiten. Lehnen sie sie ab, muss das begründet werden. Auch schon vorher konnten Ärzte Patienten unter ganz bestimmten Bedingungen Cannabis schon verschreiben, jedoch mussten die Patienten die Therapie selbst zahlen.

DAPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Kiefer erklärt dazu: „Unsere Daten legen nahe, dass heute deutlich mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren. Insofern hat sich die Versorgung der Patienten verbessert. Aber wir wissen nicht, ob inzwischen alle Patienten, die von medizinischem Cannabis profitieren könnten, Zugang dazu haben.“

Qualität steht weiterhin an oberster Stelle

Apotheken sind verpflichtet, die nicht zugelassenen Cannabisblüten, Extrakte oder Einzelstoffe vor ihrer Weiterverarbeitung zu Rezepturarzneimitteln zu prüfen. Dazu hat der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) Prüfvorschriften entwickelt. Für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln können Apotheker auf die Herstellungsanweisungen des Neuen Rezeptur Formulariums (NRF) zurückgreifen. Kiefer, der auch Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission und Präsident der Bundesapothekerkammer ist, dazu: „Apotheker sind der Qualität verpflichtet. Die pharmazeutischen Qualitätskriterien gelten für jedes Arzneimittel, auch für Cannabisblüten – denn jeder Patient hat das Recht auf eine sichere Therapie. Wer meint, bei der Sicherheitsprüfung sparen zu können und anerkannte Prüfvorschriften als Ballast abtut, der öffnet minderwertiger oder verschnittener Ware Tür und Tor.“

Aus pharmazeutischer Sicht hat die inhalative Therapie mit Cannabisblüten einige Nachteile, u.a. schlechte Dosiergenauigkeit oder Lieferengpässe einzelner Sorten. Kiefer: „Der Arzt entscheidet auch bei der Cannabistherapie über die Darreichungsform und Anwendungsart. Viele Patienten sind an die Inhalation der Cannabisblüten gewöhnt und wollen nicht darauf verzichten, vor allem wegen des schnellen Wirkungseintritts. Für die rationale Pharmakotherapie ist die Anwendung oraler Rezepturarzneimittel mit exakt dosierten Cannabis-Inhaltsstoffen vorzuziehen. Auch dazu hat das NRF verschiedene Vorschriften erarbeitet, die wir Ärzten gerne zur Verfügung stellen.“

Foto: © nokturnal - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Komplementärmedizin , Schmerzen

Weitere Nachrichten zum Thema Cannabis auf Rezept

Alkohol am Steuer: Da ist klar definiert, was erlaubt ist und was nicht. Bei Medizinalhanf ist es diffiziler. Der ist zwar ein Medikament und seit 2017 legal – aber es fehlt der Beipackzettel mit klaren Instruktionen und Warnhinweisen. Für die Patienten, die ihn nutzen, heißt das: gute Selbsteinschätzung, hohes Verantwortungsbewusstsein.

Aktuelle Nachrichten

Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Kliniken
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin