Cannabis und Cannabis-Medikamente: Das ist der Unterschied

Blüten der Hanfpflanze dürfen Schwerkranken als Medizin verabreicht werden. Neurologen fühlen sich an die mittelalterliche Kräuterküche erinnert – Foto: eight8 - Fotolia
Wenn von medizinischem Cannabis die Rede ist, sind meist Blüten der Hanfpflanze gemeint. Auf ärztliches Rezept und nach Genehmigung durch die Krankenkasse dürfen die Blüten über Apotheken bezogen werden. Neben den therapeutisch wirksamen Cannabinoiden Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol enthält Cannabis noch etliche andere Substanzen. Ob der Patient das medizinische Cannabis dann als Tee zubereitet, im Joint raucht, vernebelt oder in Keksen verbackt, bleibt ihm überlassen. Dabei ist bekannt, dass die Zubereitungsart erheblichen Einfluss auf die Wirkstoffaufnahme hat, zudem kann sich die Wirkstoffkonzentration von Blüte zu Blüte unterscheiden. Das Feld ist also erstaunlich wenig reguliert.
Daneben gibt es auch staatlich geprüfte Cannabis-Medikamente, die Zulassungsverfahren und klinische Studien durchlaufen haben. Diese Mittel haben eine standardisierte Zusammensetzung und man weiß um ihre Wirkung und Nebenwirkungen. Beides – Blüten und Cannabis-Medikamente - fallen unter den Begriff „medizinisches Cannabis“ und sind nach dem neuen Cannabis-Gesetz für schwer kranke Patienten in Ausnahmesituationen erlaubt.
Rückschritt in die mittelalterliche Kräuterküche
Bei Medizinern führt diese Gemengelage zu Stirnrunzeln. „Das ist ein Rückschritt in die mittelalterliche Kräuterküche“, kritisierte Prof. Dr. Mathias Mäurer vom Juliusspital Würzburg bei einem Pressegespräch im Rahmen des DGKN-Kongresses am 15. März in Berlin. Nicht nur die völlig ungeregelte Darreichungsform von Cannabis-Blüten ist dem Neurologen ein Dorn im Auge. Mindestens so schlimm sei die fehlende Evidenz bei den meisten Indikationen. So kann der Arzt Cannabis verordnen, auch wenn es gar keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit bei der zugrundeliegenden Erkrankung gibt. „Mit evidenzbasierter Medizin hat das nichts mehr zu tun“, erklärte der Neurologe aus Würzburg.
Dieser Ansicht ist auch der Chefarzt vom Augustahospital Isselburg, Prof. Dr. Michael Haupts. Seit Contergan habe man für eine staatliche Kontrolle von Arzneimitteln gekämpft, sagte er bei dem Pressegespräch in Berlin. Diesen Weg habe die Politik jetzt offenbar verlassen. „Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, wie sicher ein Arzneimittel ist“, sagte der Neurologe.
Andererseits werden bei schweren Erkrankungen, die sich mit herkömmlichen Therapien nicht mehr behandeln lassen, häufig Off-Label-Medikamente in sogenannten individuellen Heilversuchen eingesetzt. Befürworter des Cannabis-Gesetzes halten diesen Punkt für wichtiger als die mühsame Diskussion um die wissenschaftliche Evidenz.
Cannabis-Medikament lindert Spastiken bei Multipler Sklerose (MS)
In Berlin wurden außerdem neue Daten zu dem ersten in Deutschland zugelassenen Cannabis-Medikament vorgestellt. Bereits 2011 war der Spray mit dem Handelsnamen Sativex zur Anwendung in der Mundhöhle als add-on zur Behandlung von therapieresistenten schweren bis mittelschweren Spastiken bei Multipler Sklerose zugelassen worden. Etwa 80 Prozent aller MS-Patienten sind früher oder später von der krankhaft erhöhten Muskelspannung betroffen. Nach den Daten der Savant-Studie wie auch vorausgegangener Zulassungsstudien kann das Mittel mit den beiden therapeutisch wirksamen Cannabinoiden Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol die MS-induzierte Spastizität bei rund 70 Prozent der Patienten deutlich verbessern, einschließlich der damit verbundenen Schmerzen. Neurologe Haupts stellte den Fall einer 53-jährigen Patientin vor, die durch die Therapie ihre Gehstrecke verdoppeln konnte. „Wir sehen messbare Veränderungen“, betonte er.
Nebenwirkungen anders und vorübergehend
Nach Auskunft des Neurologen treten als Nebenwirkungen am häufigsten Müdigkeit und Schwindel auf. In der Regel seien diese Beschwerden vorübergehend und nicht mit den Cannabis-typischen Nebenwirkungen vergleichbar. „Das Medikament hat einen ganz anderen Wirkmechanismus“, erläuterte Haupts.
Bisher durfte der Oromukosalspray nur verschrieben werden, wenn MS-Patienten nicht ausreichend auf die antispastische Standardtherapie ansprachen. Durch das Cannabis-Gesetz ist diese Regel nun aufgeweicht: Grundsätzlich darf ein Arzt dieses und andere cannabinoidhaltige-Medikamente bei allen Indikationen verschreiben, wenn er es für nötig hält. Das hat weitreichende Konsequenzen: Für die Pharmaindustrie gibt es nun keinen Grund mehr, neue Studien zu machen. Auch das wurde von den beiden Neurologen als Rückschritt bezeichnet.