Krankengeld: Versuchen Krankenkassen, psychisch Kranke zu beeinflussen?

Ein Brief von der Krankenkasse - für viele Patienten bedeutet das zusätzliche Sorgen – Foto: ©auremar - stock.adobe.com
Mehr als 100 Fälle sind dokumentiert, in denen Krankenkassen versucht haben, Einfluss zu nehmen auf eine psychotherapeutische Behandlung von Patienten, die Krankengeld erhielten. Das berichtet der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Laut Verband liegen Ergebnisse einer Untersuchung vor, nach der Krankenkassen immer wieder versuchen, ihre Versicherten zu beeinflussen und mit der Aufhebung von Krankschreibungen drohten, falls gewisse Anweisungen nicht befolgt werden. Nun hat die FDP in einer Kleinen Anfrage nachgefragt, welche Informationen der Bundesregierung zum Krankengeldmanagement der Krankenkassen bei psychisch kranken Menschen vorliegen.
Einzelfälle oder regelmäßiges Vorgehen?
Laut bvvp drängen Krankenkassenmitarbeiter Patienten zur Beantragung von Reha-Maßnahmen – auch entgegen der Empfehlung der behandelnden Psychotherapeuten –, zur Nutzung anderer Behandlungsangebote, zu Facharztbesuchen, stationären oder tagesklinischen Aufenthalten und Rentenantragsstellung.
Auf die Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass es dazu bei den einzelnen Aufsichtsbehörden lediglich vereinzelte Beschwerden der Versicherten gebe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) widerspricht: „Das ist nicht die ganze Wahrheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Kammer. In den Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zeige sich ein anderes Bild.
Versicherte kenne ihre Rechte oft nicht
In ihren Jahresberichten stelle die UPD immer wieder fest, dass eines ihrer wichtigsten Beratungsthemen das Krankengeld ist, so die BPtK. Im Patientenmonitor 2019 schildert die UPD zum Beispiel, dass Krankenkassen ihre Versicherten auffordern, innerhalb von zwei Wochen einen Rehabilitationsantrag zu stellen, obwohl sie eigentlich zehn Wochen Zeit haben.
Dies sei aber keine einfache Entscheidung, betont die UPD, denn der Rehabilitationsantrag wandelt sich unter bestimmten Bedingungen automatisch in einen Rentenantrag. Viele Versicherte kennen die ihnen zustehenden Fristen nicht und haben auch nicht die Kraft, sich mit solchen Schreiben auseinanderzusetzen.
Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert Vorgehen mancher Kassen
„Die Bundesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Beratungen von Krankenkassen im Wettbewerb nicht immer im Interesse der Versicherten sind“, so BPtK-Präsident Munz. „Die Krankenkassen haben ein ökonomisches Interesse daran, ihre Ausgaben für Krankengeld zu verringern. Diesem Ziel können berechtigte Anliegen der Patient*innen entgegenstehen. Auf diese nehmen manche Kassen keine Rücksicht.“
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen damit beauftragt, ihre Versicherten zu beraten, wenn sie Leistungen ihrer Krankenkasse erhalten. Sind Versicherte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, leistet nicht mehr der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Spätestens dann machen Patient*innen Erfahrungen mit deren Krankengeldmanagement. Neben dem bvvp berichten auch andere Fachverbände seit Jahren von der zunehmenden Einmischung von Krankenkassen in psychotherapeutische Behandlungen.
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