Intersexualität: Betroffene protestieren gegen Operationen an Kindern
Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die im engen medizinischen Sinne nicht den Kategorien männlich oder weiblich zugeordnet werden können. Dies kann seinen Grund in den Chromosomen, den Hormonen und im äußeren Erscheinungsbild haben.
Intersex*-Menschen oder Inter*Personen sehen sich selbst in der Regel weder als krank noch als unnormal an. Dennoch wird ihre Variante der Geschlechtsentwicklung im medizinischen Bereich zu den Sexualdifferenzierungsstörungen (disorders of sex development, DSD) gerechnet.
Proteste gegen nicht einvernehmliche Operationen
Für Eltern, die sich meist vor der Geburt nicht mit dem Thema Intersexualität auseinandergesetzt haben, ist es in der Regel ein Schock, wenn sie erfahren, dass das Geschlecht ihres Kindes nicht eindeutig zu bestimmen ist. Nicht selten raten dann auch Ärzte dazu, eine operative, oft durch Medikamente unterstützte Geschlechtsangleichung vorzunehmen. Amnesty International zufolge handelt es sich dabei jedoch um eine Menschenrechtsverletzung.
Betroffene berichten zudem davon, dass die physischen und psychischen Folgen beträchtlich sind. Anlässlich des Intersex Awareness Days am 26. Oktober 2019 wird daher gegen die auch in Deutschland immer noch gängige Praxis protestiert, Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen unnötigen und nicht einvernehmlichen Operationen zu unterziehen.
Politik bisher nicht aktiv geworden
Einer Studie aus dem Jahr 2019 zufolge, nach der im Auftrag der Universität Bochum die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes ausgewertet wurde, hat sich die Zahl der angleichenden Operationen an Säuglingen und Kindern in Deutschland nicht geändert. Und das, obwohl bereits seit dem Jahr 2005 die medizinischen Leitlinien etwas anderes vorgeben.
Da die Leitlinien rechtlich nicht bindend sind, fordern Betroffene und Verbände die Politik auf zu handeln. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angegeben, gesetzlich regeln zu wollen, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“. Ein Gesetzesentwurf gibt es dazu bisher jedoch nicht.
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