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Elektronische Patientenakte kommt 2021

Montag, 6. Juli 2020 – Autor: Anne Volkmann
Eine App, in der alle Diagnosen, Medikamente und Rezepte zusammengefasst sind – das soll ab kommendem Jahr die elektronische Patientenakte (ePA) bieten. Die Nutzung wird freiwillig sein. Dennoch sind nicht alle zufrieden mit dem Ergebnis.
elektronische Patientenakte

Nun soll sie endlich kommen: die elektronische Patientenakte – Foto: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Medikamente, Laborwerte, Röntgenbefunde, Operationen – und das alles auf einen Blick: Das soll die elektronische Patiententakte, kurz ePA, ermöglichen. Wer möchte, kann sie ab nächstem Jahr als App nutzen. Die Regelungen für die neue ePA sind Teil des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG). Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag dem neuen Gesetz zugestimmt. FDP, Linke und AfD stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Nutzung der ePA bleibt freiwillig

Die Nutzung der E-Patientenakte soll freiwillig bleiben. Der Versicherte entscheidet zudem, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf. Außerdem sollen Rezepte in elektronischer Form möglich sein und Facharztüberweisungen auf digitalem Weg übermittelt werden können.

Impfausweis, Bonusheft und Mutterpass können erst ab 2022 in der App gespeichert  werden. Bisher sind jedoch noch nicht alle Systeme kompatibel, um Daten zwischen Krankenhäusern, Apotheken, Praxen und dann mit der App reibungslos auszutauschen. Daher ist noch viel zu tun, bis alles funktioniert.

Sorge um Datenschutz

Patienten sollen auch elektronische Rezepte auf ein Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des kommenden Jahres zur Verfügung stehen.

Für die Opposition reicht das Angebot nicht aus, etwa was die beteiligten Berufsgruppen angeht. Die Grünen kritisieren, dass zwar Physiotherapeuten dabei sind, nicht aber Ergotherapeuten oder Logopäden. Sorgen gibt es auch beim Datenschutz. So kritisiert die FDP, dass die Patienten im ersten Jahr nicht entscheiden können, wer welche Daten sehen kann. Das soll sich erst ab 2022 ändern-

Extra-Honorar für Ärzte

Mit dem PDSG werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG) ergeben, verwirklicht. Im DVG war festgelegt worden, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen müssen. Damit werden nun auch die technischen Rahmenbedingungen zur Nutzung des mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingeführten elektronischen Rezepts (E-Rezept) geregelt.

Auch Facharzt-Überweisungen können künftig digital übermittelt werden. All diese Vorgänge werden über die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (TI) abgewickelt.

Die Versicherten erhalten mit dem PDSG einen Anspruch darauf, dass ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Für die Verwaltung und Erstbefüllung der Akte erhalten Ärzte ein Honorar. Bei einem Kassenwechsel können Versicherte ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.

Foto: Adobe Stock / MQ Illustrations

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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