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Cannabis auf Rezept: Patienten stoßen auf Hürden

Donnerstag, 22. Juni 2017 – Autor: Anne Volkmann
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 10. März 2017 ist die medizinische Anwendung von Cannabis in Deutschland keine Ausnahmeregelung mehr. Dennoch stoßen viele Patienten bei Verordnung und Kostenübernahme auf Hürden.
Cannabis auf Rezept

Viele Schmerzpatienten erhoffen sich von Cannabis eine Linderung ihrer Beschwerden – Foto: ©megaflopp - stock.adobe.com

Für nicht wenige Patienten ist es die letzte Rettung: Cannabis, das gegen unerträgliche chronische Schmerzen eingesetzt werden kann, wenn andere Therapien versagen oder zu viele Nebenwirkungen haben. So war die Hoffnung groß, als am 10. März 2017 das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft getreten ist, das es Ärzten erlaubte, schwer kranken Patienten Cannabis-Arzneimittel zu verschreiben.

Doch nun sind viele Schmerzpatienten enttäuscht von der Umsetzung des Gesetzes. So ist Cannabis aus der Apotheke durch das Gesetz teurer geworden. Etwa 25 Euro kostet ein Gramm. Zwar können die Kosten theoretisch von den Krankenkassen übernommen werden – auch das ist Bestandteil des neuen Gesetzes –, doch diese verweigern die Übernahme oft.

Viele Ärzte verschreiben Cannabis nicht

Es gibt noch weitere Probleme: Patienten müssen überhaupt erst mal einen Kassenarzt finden, der ihnen Cannabis verschreibt, und das scheint nicht so einfach zu sein. Denn für die Ärzte bedeutet die Verschreibung von Cannabis auf Rezept einen hohen Verwaltungsaufwand, den viele scheuen. Auch droht ihnen wegen der hohen Kosten für Cannabis ein Regress wegen Überschreitung ihres Budgets, wie Franjo Grotenhermen, selbst Arzt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, erklärt. „Da muss die Politik nachbessern“, fordert Grotenhermen.

Voraussetzung für eine Verschreibung von Cannabis ist eine schwerwiegende Erkrankung, für die entweder keine andere Therapie zur Verfügung steht oder diese mit nicht tolerierbaren Nachteilen einhergeht. Eingesetzt werden kann Cannabis unter anderem bei Schmerzen, Spastiken beispielsweise durch Nervenverletzungen oder Multiple Sklerose, Appetitlosigkeit und Abmagerung im Rahmen fortgeschrittener Aids- und Krebserkrankungen oder bei Nebenwirkungen einer Chemotherapie.

Kostenübernahme durch Kassen oft schwierig

Vor der Gesetzesänderung am 10. März mussten Patienten für ein Cannabis-Rezept eine Genehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einholen. Zudem waren eine Verordnung sowie die Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur als Ausnahmeregelung möglich. Dies hat sich nun geändert, und die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Therapie mit Medizinal-Hanf im Regelfall übernehmen - eigentlich. Doch offenbar geschieht dies in vielen Fällen nicht.

In jedem Fall müssen Patienten vor der Erstverordnung eine Genehmigung durch ihre Krankenkasse einholen. Diese muss die Entscheidung zur Kostenübernahme dann innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung fällen, im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung innerhalb von drei Tagen. Wer sofort mit der Cannabis-Therapie beginnen möchte, muss sich ein Privatrezept ausstellen lassen und die Kosten selbst übernehmen.

Foto: © megaflopp - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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