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Barrierefreiheit in Berlin immer noch eingeschränkt

Montag, 9. April 2018 – Autor: anvo
Rund zehn Prozent der Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit angewiesen. Um diese umfänglich zu gewährleisten, sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte noch Handlungsbedarf – auch in Berlin.
Barrierefreiheit, Menschen mit Behinderungen, Mobilität

Eine Treppe kann für Menschen mit Behinderungen ein unüberwindbares Hindernis sein

Im Jahr 2012 hat Berlin den Access City Award als "Barrierefreie Stadt“ erhalten. Seitdem hat die Stadt nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte wichtige Fortschritte in der Barrierefreiheit gemacht. Auch der derzeit im Abgeordnetenhaus diskutierte Entwurf des Mobilitätsgesetzes zielt darauf ab, die selbstbestimmte Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zu gewährleisten. Um eine barrierefreie Reisekette von der Wohnungstür bis zum Zielort zu ermöglichen, ist jedoch eine optimale Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Verkehrs, des Individualverkehrs sowie besonderer Beförderungsdienste dringend erforderlich. Das Institut für Menschenrechte sieht hier noch Handlungsbedarf.

Senat plant Konzept zur Mobilitätssicherung

„Selbstbestimmt mobil zu sein, ist für Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung, denn Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe.“ Das erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung des Berichts „Selbstbestimmt unterwegs in Berlin? Mobilität von Menschen mit Behinderungen aus menschenrechtlicher Perspektive“.

Das Institut kritisiert, dass bisher ein umfassendes Konzept zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen, welche Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Mobilitätsplanung verankern würde, fehle. Ein solches Konzept sollte klare Ziele und Zeitvorgaben für alle Sektoren der Verkehrsinfrastruktur formulieren und entsprechende Ressourcen zuweisen. Vor diesem Hintergrund sei das vom Senat angekündigte 'Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung' zu begrüßen. Das Vorhaben biete die Chance, alle die Mobilität betreffenden Bereiche aus den verschiedenen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen systematisch zu durchdenken und künftige Vorhaben stärker an deren Bedürfnissen auszurichten.

Nach wie vor zu viele Einschränkungen

Das Institut für Menschenrechte sieht dennoch weitere Handlungsanforderungen. Ein zentrales Problem seien insbesondere bestimmte Störungen, beispielsweise defekte Aufzüge. Werden im Störungsfall keine Ersatzlösungen bereitgestellt, bleibe die U-Bahn-Station für einen Menschen im Rollstuhl unerreichbar. Für diese Fälle müssten 'angemessene Vorkehrungen' getroffen und im Nahverkehrsplan vorgeschrieben werden.

Viele Barrieren entstehen zudem durch unterschiedliche Zuständigkeiten sowie Abstimmungs- und Umsetzungsprobleme, so das Institut. So sei beispielsweise für die Barrierefreiheit der Busse die BVG zuständig, für die Vorgaben zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen das Land Berlin und für die Umsetzung, etwa von Baumaßnahmen, die Bezirke. Hier sei es wichtig, dass die Politik nicht nur die einzelnen Verkehrs- oder Infrastrukturkomponenten in den Blick nimmt, sondern auch ihr Zusammenwirken. Zudem sollte die Landesebene klar definieren, was Barrierefreiheit sei beziehungsweise nicht sei. Unterschiedliche Standards öffentlicher und privater Anbieter gingen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen.

Foto: © Adam Wasilewski - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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