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Gehörlose fordern mehr gesellschaftliche Teilhabe

Samstag, 24. September 2016 – Autor: Anne Volkmann
Am 25. September 2016 findet der internationale Tag der Gehörlosen statt. Zur Eröffnung wird das geplante Bundesteilhabegesetz diskutiert, mit dem die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden sollen.
Gehörlose fordern gesellschaftliche Teilhabe

Am 25. September 2016 ist der internationale Tag der Gehörlosen

Rund 80.000 Menschen in Deutschland sind gehörlos, weltweit sind etwa 70 Millionen Personen betroffen. Der internationale Tag der Gehörlosen, der immer am letzten Sonntag im September stattfindet, soll auf ihre Situation aufmerksam machen. Bereits am 24. September 2016 findet die Eröffnung durch den Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) statt. Dazu spricht Helmut Vogel, Präsident des DGB, zum Thema „Bundesteilhabegesetz - Wir kämpfen gemeinsam für volle Teilhabe von Gehörlosen und Taubblinden!“ Anschließend gibt es eine Podiumsdiskussion, an der verschiedene Politiker teilnehmen.

DGB kritisiert geplantes Bundesteilhabegesetz

Mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der Vereinten Nationen, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Bereits durch die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekannt, das deutsche Recht grundsätzlich in Übereinstimmung mit diesem Menschenrechtsübereinkommen weiterzuentwickeln. Das neue Bundesteilhabegesetz soll nun die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Vor allem sollen die Leistungen für Betroffene aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.

Der Deutscher Gehörlosen-Bund hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Verwirklichung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft voranzutreiben, grundsätzlich begrüßt. Dennoch betrachtet der DGB einige Passagen des Gesetzesentwurfs mit Sorge und fürchtet vor allem durch die Einschränkungen der bisherigen Leistungen für Betroffene „eine deutliche Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen“ sowie „keine Chance auf eine echte volle, wirksame und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“.

Leistungen für Gehörlose dürfen nicht geschmälert werden

Die Bundesregierung stelle nach wie vor keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung, um die Deinstitutonalisierung und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen bedarfsdeckende soziale Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, so der DGB in seinem Statement. Der Bund kritisiert zudem den Hinweis im Gesetzesentwurf, dass die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung so geregelt werden soll, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. Auch moniert er das Verschieben der Ausgestaltung der Entscheidungen im BTHG auf Länderebene und sieht darin einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Anspruch auf Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Zu den weiteren im Einzelnen kritisierten Punkten gehört unter anderem, dass die Frühförderung speziell von gehörlosen Kindern nicht genügend beachtet werde.

Der Tag der Gehörlosen wurde im Jahr 1951 von der World Federation of the Deaf (WFD - Weltverband der Gehörlosen) ins Leben gerufen. Seit Mitte der 1970er Jahre wird er auch in Deutschland begangen. Anlässlich des Gedenktages veranstalten die regionalen Gehörlosen-Verbände verschiedene Aktionen, um auf die Situation der Betroffenen aufmerksam zu machen, und auch, um für die Gebärdensprache zu werben. Der Tag soll zudem die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen fördern, die sich für Gehörlose einsetzen.

Foto: © Dan Race - Fotolia.com

Hauptkategorie: Medizin
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