Eigentlich klingt „Legal Highs“ ganz legal. Doch die neuen psychoaktiven Stoffe, die in Kräutermischungen oder 'Badesalzen' stecken, enthalten gefährliche chemische Verbindungen. Der Trick: Verbotene Stoffe werden in ihrer chemischen Struktur so verändert, dass sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das soll sich jetzt ändern: Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.
Gröhe will dem Spiel mit dem Tode ein Ende machen
„Mit dem weitreichenden Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durchbrechen wir endlich den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, aus dessen Ministerium der Gesetzesentwurf kommt. „Dem Spiel mit dem Tod machen wir mit dem Gesetz ein Ende.“
Nachdem im vergangenen Jahr 39 Menschen durch den Konsum von Legal Highs ums Leben gekommen waren, musste das Ministerium endlich handeln. Durch das Verbot sollen vor allem junge Menschen geschützt werden. Die Folgen der psychoaktiven Stoffe sind unkalkulierbar und können schwerwiegend sein. Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. Last but not least sind bereits Todesfälle aufgetreten, bei denen der Konsum einer oder mehrerer dieser Stoffe nachgewiesen werden konnte.
Fatalerweise war es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das Legal Highs gewissermaßen legalisierte. Danach fallen bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff, so dass hier das Arzneimittelgesetz nicht greift. Dadurch ist eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke für NPS entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden sind. Diese Gesetzesslücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden.
Künstlicher Haschisch fällt unter das neue Verbot
Ausdrückliche erwähnt und damit verboten werden per neuem Gesetz zwei Stoffgruppen: Die von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen. Das sind mit Amphetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone. Außerdem die Gruppe der synthetische Cannabinoide, also künstlicher Haschisch. Laut Bundesgesundheitsministerium machen diese Verbindungen seit 2005 zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Das Gesetz ist aber so ausgelegt, dass jederzeit weitere Stoffe verboten werden können.
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