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Warum das neue Transsexuellengesetz gestoppt wurde

Mittwoch, 5. Juni 2019 – Autor: Anne Volkmann
Mit einer Neuregelung des Transsexuellengesetzes (TSG) sollte es Menschen eigentlich einfacher gemacht werden, ihren Namen und Personenstand zu ändern. Doch der Entwurf wurde dem Kabinett gar nicht erst vorgelegt. Grund waren massive Proteste von Betroffenen-Verbänden.
Transsexuellengesetz

Die Reform des Transsexuellengesetzes wurde nach Protesten vorerst gestoppt – Foto: ©Andrii Zastrozhnov - stock.adobe.com

Bei transsexuellen Menschen weicht die psychische Geschlechtsidentität von derjenigen, die durch die körperlichen Merkmale vorgegeben wurde, ab. Damit unterscheiden sich Transmenschen, wie sie auch oft genannt werden, beispielsweise von intergeschlechtlichen Personen, deren biologisches Geschlecht von Geburt an nicht eindeutig ausgeprägt ist.

Das Gefühl, einem anderen Geschlecht anzugehören, als es einem bisher zugewiesen wurde, entsteht meist schon sehr früh im Leben – oft schon im Vorschulalter. Nicht selten ist die psychische Identifizierung mit einem anderen Geschlecht auch verbunden mit dem Wunsch einer Geschlechtsanpassung. Das betrifft nicht nur die körperliche Anpassung, sondern in der Regel auch die des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Geburtsregister. Um letzteres zu vereinfachen, hatten die Regierungsparteien eine Reform des Transsexuellengesetzes geplant. Doch der Gesetzesentwurf stieß auf massive Kritik und wurde vorerst zurückgezogen.

Entscheidung durch Richter?

Seit 1981 regelt das Transsexuellengesetz, wie transsexuelle Menschen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag anpassen können. Seit langem stehen die Regelungen jedoch schon in der Kritik, und auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach Passagen für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die Langwierigkeit und die Kosten des Verfahrens werden immer wieder kritisiert. Eine Reform des Gesetzes sollte es nun Transsexuellen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag anzugleichen.

Bisher müssen transsexuelle Menschen für die Anpassung zwei psychologische Gutachten vorlegen und ein oft mehrere Monate oder sogar Jahre dauerndes Verfahren vor dem Amtsgericht durchlaufen. Der neue Gesetzentwurf sah vor, dass diese Gutachten durch eine „qualifizierte Beratung“ ersetzt werden, über die Beratung sollte eine „begründete Bescheinigung“ vorgelegt werden. In dieser Bescheinigung sollten Ärzte oder Psychotherapeuten begründen, warum sich die betreffende Person „ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet und mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zu dem anderen oder keinem Geschlecht nicht mehr ändern wird“ – so der Wortlauft des Gesetzentwurfs.

Nach Auffassung von Kritikern käme es dadurch jedoch zu einer unangemessenen Vermischung von Beratung und Begutachtung. Außerdem sollte die Entscheidung weiterhin Bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens bleiben: Richter müssten darüber urteilen, ob die vorgelegte begründete Bescheinigung stimmig ist.

Heftige Kritik von Verbänden und Opposition

Sowohl von Betroffenen-Verbänden als auch aus der Opposition kam es zu massiven Protesten gegen den gemeinsam von Justiz- und Innenministerium entwickelten Entwurf. Der Hauptvorwurf lautete, die neuen Regeln würden Betroffene weiter fremdbestimmen. So warf die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) den Politikern „Augenwischerei“ vor. Der Gesetzesentwurf sei „als respektlos anzusehen und bedeutet einen Fußtritt für die Würde der Menschen“, hieß es in einer Stellungnahme der dgti.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wandte sich gegen die geplanten Neuregelungen des Geschlechtseintrags. Der Referentenentwurf sehe weiterhin „unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen vor“. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erklärte: „Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst.“ Ausschlaggebend solle deshalb sein, wie eine Person ihr Geschlecht empfindet. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens solle daher ohne Gutachten oder ärztliche Atteste beim Standesamt beantragt werden können, so die BPtK.

Foto: © Andrii Zastrozhnov - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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