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Einheitliche Standards für elektronische Patientenakte gefordert

Samstag, 3. November 2018 – Autor: anvo
Angesichts der geplanten Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Ärztliche Beirat Telematik NRW die Bedeutung einheitlicher Standards unterstrichen. Die ePA solle strukturierte, durchsuchbare und ausschließlich ärztlich validierte Daten enthalten, so die Forderung.
elektronische Patientenakte

Experten mahnen an, bestimmte Standards bei der Entwicklung der elektronischen Patientenakte zu beachten – Foto: ©BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Der Ärztliche Beirat Telematik begrüßt die Tatsache, dass zahlreiche Kassen ihren Patienten bereits sogenannte elektronische Gesundheitsakten (EGA) anbieten, mittels derer diese ihre eigenen medizinischen Daten verwalten können. Meist können auf diese Weise Dokumente oder Abrechnungsdaten gesammelt und verwaltet werden. Das gemeinsame Gremium der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL), das den Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen aus ärztlicher Perspektive begleitet, sprach sich zudem in seiner jüngsten Sitzung dafür aus, eine elektronische Patientenakte (ePA) einzuführen - wie sie ja auch bis spätestens 2021 geplant ist. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass diese Akte „strukturierte, durchsuchbare und ausschließlich ärztlich validierte Daten“ enthalte.

Nutzerfreundlichkeit benötigt klar strukturierte Daten

Der Beirat wies zudem darauf hin, dass die Qualität der ärztlichen Behandlung auf der Basis der elektronischen Patientenakte „von der Integrität ihrer Einträge abhängig“ sei. Auch Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betont, dass es beispielsweise wichtig sei, die Einheiten von Laborwerten in der ePA einheitlich darzustellen. Nur so sei später ein nutzerfreundlicher und praktikabler Austausch der jeweiligen medizinischen Informationen möglich.

„Uns ist ganz wichtig, dass wir als KBV die Vorgaben zu den medizinischen Inhalten machen“, unterstrich Kriedel kürzlich die Bedeutung von hoher Datenqualität und universeller Standards. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch vernetzen.

Patient muss Hoheit über seine Daten behalten

Positiv sei, dass der Patient persönliche Daten beliebig verwenden und speichern, löschen oder erweitern könne, so der Ärztliche Beirat Telematik. Als problematisch bewertet der Beirat jedoch, dass die Akten nicht strukturiert zur Verfügung gestellt würden und zusätzlich noch die Option bestehe, dass Patienten ungefiltert Daten in die Akte einbringen können.

Zudem müsse angesichts der Vielzahl der Aktensysteme eine Interoperabilität gewährleistet sein. Der Ärztliche Beirat weist auch darauf hin, dass es bei derzeitigen EGAs der Krankenkassen zu teilweise über Monate verzögerten Eintragungen komme, Abrechnungsdaten und Behandlungsdaten sich deutlich unterscheiden und der Patient dadurch sehr wenig über seinen aktuellen Gesundheitszustand erfahre.

Der Ärztliche Beirat NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt dabei das Wissen der kurativ tätigen Ärzte ein. Dem Beirat gehören neben Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, ein Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums an. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

Foto: © BillionPhotos.com - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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