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Elektronische Patientenakte: Krankenkassen und Ärzte einigen sich auf Grundkonzept

Mittwoch, 17. Oktober 2018 – Autor: anvo
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein Stück näher gerückt: Ärzte, Krankenkassen und die Gesellschaft gematik haben sich auf ein Vorgehen zur Gestaltung der ePA geeinigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte zuvor Druck gemacht.
elektronische Patientenakte, E-Health

Die elektronische Patientenakte soll bis 2021 kommen

Bisher liegen Daten von Patienten wie Befunde, Verordnungen, Laborwerte, Röntgenbilder, Elektrokardiogramme oder Medikationen dezentral in den verschiedenen Praxisverwaltungssystemen der niedergelassenen Ärzte und in den Krankenhäusern. Eine elektronische Patientenakte (ePA) soll diese Daten in Zukunft zusammenführen. Dadurch sollen unter anderem Doppeluntersuchungen und unerwünschte Medikamentenereignisse vermieden werden.

Spätestens 2021 soll allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. Um dies zu ermöglichen, haben sich Krankenkassen und Ärzte mit dem Gesundheitsministerium nun auf ein Grundkonzept geeinigt. Bisher kamen Kassen und Ärzte nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte daraufhin Druck gemacht.

Aufgabenteilung zwischen gematik, Ärzten und Krankenkassen

Wie genau das technische System für eine elektronische Patientenakte aussehen soll, ist nach wie vor Gegenstand von Diskussionen. Einige Anbieter wie die AOK oder die Techniker Krankenkasse (TK) hatten bereits verschiedene Modelle vorgeschlagen. Die nun erzielte Einigung sieht vor, dass die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) für den grundlegenden technischen Aufbau im Hinblick auf Sicherheit, Interoperabilität und Praktikabilität zuständig ist. Sie legt die Standards und Schnittstellen für die Digitalakte fest und erteilt zudem die Zulassungen für Betreiber und Anbieter von ePA-Lösungen.

Die Formate, in denen medizinische Daten gespeichert werden, soll die Ärzteschaft festlegen: KBV und KZBV definieren die technischen und semantischen Anforderungen, wobei beide sich mit allen Leistungserbringer-Organisationen, Krankenkassen und der gematik abstimmen sollen. Die Krankenkassen wiederum sollen die grundsätzliche Aktenstruktur definieren und sich um die nicht medizinischen ePA-Inhalte kümmern. Neben einem standardisierten Bereich für die Ablage medizinischer Daten soll es einen Kassenbereich, z.B. für Informationen zu Bonusprogrammen, geben. Auch die Versicherten bekommen ein eigenes Fach, in dem sie beispielsweise Fitnessdaten speichern. können.

Weitere Erfahrungen sammeln

Die Krankenkassen sollen ihre derzeitigen Aktivitäten fortsetzen und ihren Versicherten digitale Angebote machen, um Erfahrungen im Datenaustausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten zu sammeln. Später sollen die verschiedenen Angebote aber in der elektronischen Patientenakte zusammenlaufen.

„Uns ist es wichtig, dass wir uns auf eine klare Aufgabenteilung verständigt haben“, so KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel auf Anfrage. Alle Beteiligten zögen nun an einem Strang. Für die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen „gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten.“ Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde „ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung“.

Elektronische Patientenakte soll Patientensicherheit fördern

Die elektronische Patientenakte soll dazu beitragen, die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung zu stärken. Auf ihr sollen Daten über bereits vorhandene Anwendungen und Dokumentation, Medikationspläne und Notfalldaten gespeichert werden. So können unter anderem gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Die Patienten sollen bei Bedarf ihren Behandler dann über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren können.

Wichtig ist den Akteuren, dass der Versicherte die Hoheit über seine eigenen Daten hat und bestimmt, wer darauf zugreifen darf. Zudem soll die Portabilität sämtlicher Daten in der ePA auch bei einem Kassenwechsel gewährleistet werden.

Foto: © Rostislav Sedlacek - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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