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Zahnreinigung: Zahlt meine Kasse einen Zuschuss?

Dienstag, 29. November 2022 – Autor:
Die „professionelle Zahnreinigung“ ist ein wichtiges Ritual zur Erhaltung gesunder Zähne. In der Regel zahlt man sie selbst. Manche gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder dabei aber finanziell. Allerdings ist das auch an Bedingungen geknüpft.
Prophylaxebehandlung beim Zahnarzt.

Zahnbeläge an für die Zahnbürste schwer zugänglichen Stellen entfernen und Zähne auf Hochglanz polieren: Das gehört zum Programm der sogenannten professionellen Zahnreinigung. – Foto: www.freund-foto.de

Welche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer „professionellen Zahnreinigung“ (PZR) – oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig? Um dies herauszufinden hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) knapp hundert gesetzliche Krankenkassen befragt. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr beziehungsweise pro Behandlungstermin und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene.

Wo die Zahnbürste nicht hinkommt – entstehen bakterielle Beläge

Durch gewöhnliches Zähneputzen zuhause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Mögliche Folge: Es bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die professionelle Zahnreinigung ist deshalb für jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert. Die PZR ist eine Intensivreinigung der Zähne mit dem Ziel, möglichst alle Beläge auf den Zahnoberflächen und insbesondere der Zahnzwischenräume zu entfernen. Zudem können Verfärbungen auf Zahnoberflächen beseitigt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen.

Was wird bei der „professionellen Zahnreinigung“ gemacht?

Die Behandlung wird mithilfe verschiedener Spezialinstrumenten und Geräten wie zum Beispiel Ultraschall durchgeführt. Mit einer fluoridhaltigen Paste werden anschließend die Zähne poliert sowie überstehende Kronen- sowie Füllungsränder geglättet. Zuletzt werden Gele oder Lacke mit Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Das härtet den Zahnschmelz. So kann Karies effektiv vorgebeugt und zugleich das Aussehen der Zähne verbessert werden. Die Bakterienreduktion ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung der Volkskrankheit Parodontitis, der chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats.

Prophylaxe-Termin: Auch Beratung für gute Zahnpflege

Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind Pflichtprogramm bei einer PZR. Alles was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Karies und Parodontitis.

Zahnreinigung: Keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen

Dennoch ist die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten einer PZR hängen vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und länger.

Bedingungen für Zuschüsse zur Zahnreinigung

Dem Prinzip der freien Arztwahl folgend, gewähren viele Kassen einen Zuschuss – und dies unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patienten in einer Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen. Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Das bedeutet: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten.

Manche Krankenkassen zahlen einen Zuschuss nur dann, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Hierzu zählt beispielsweise, dass man an einem Bonusprogramm teilnimmt – also etwa über fünf oder zehn Jahre turnusgemäß mindestens einmal im Jahr die Zähne beim Zahnarzt hat abchecken lassen.

Zahnreinigung: Diese Kassen zahlen Zuschüsse

Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können unter auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kostenlos abgerufen werden. Dort finden sich auch detaillierte Angaben zu Bedingungen und Umfang der Zuschüsse. Folgende Krankenkassen bezuschussen der Umfrage zufolge eine professionelle Zahnreinigung:

  1. AOK Rheinland/Hamburg
  2. Audi BKK
  3. Bahn BKK
  4. Barmer
  5. Bergische Krankenkasse
  6. Bertelsmann BKK
  7. Betriebskrankenkasse Mobil
  8. Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers
  9. BIG direkt gesund
  10. BKK Akzo Nobel Bayern
  11. BKK Diakonie
  12. BKK EVM
  13. BKK exklusiv
  14. BKK Faber Castell & Partner
  15. BKK firmus
  16. BKK Freudenberg
  17. BKK Gildemeister Seidensticker
  18. BKK Herkules
  19. BKK Linde
  20. BKK Mahle
  21. BKK Melitta hmr
  22. BKK Miele
  23. BKK Pfaff
  24. BKK Pfalz
  25. BKK Scheufelen
  26. BKK Technoform
  27. BKK Textilgruppe Hof
  28. BKK VDN
  29. BKK VerbundPlus
  30. BKK Verkehrsbau Union
  31. BKK Werra-Meissner
  32. BKK Wirtschaft & Finanzen
  33. BKK Würth
  34. BKK ZF & Partner
  35. BKK DürkoppAdler
  36. BKK 24
  37. Debeka BKK
  38. Energie-BKK
  39. Handelskrankenkasse (hkk)
  40. Heimat Krankenkasse
  41. Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  42. IKK – Die Innovationskasse
  43. IKK Brandenburg und Berlin
  44. IKK Classic
  45. IKK Südwest
  46. KKH Kaufmännische Krankenkasse
  47. König & Bauer BKK
  48. Krones BKK
  49. Mhplus Betriebskrankenkasse
  50. Novitas BKK
  51. RUV BKK
  52. Salus BKK
  53. 55 Securvita BKK
  54. Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
  55. skd bkk
  56. Südzucker BKK
  57. Techniker Krankenkasse
  58. Viactiv Krankenkasse
  59. Vivida BKK
  60. WMF BKK

Hinweis: 97 gesetzliche Krankenkassen wurden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung um eine Teilnahme gebeten. 62 beteiligten sich, 35 taten dies nicht. An der Umfrage nicht teilgenommen haben unter anderem zehn Regionen der AOK, die DAK-Gesundheit und die Knappschaft.

Hauptkategorie: Medizin
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