Zahnreinigung: Zahlt meine Kasse einen Zuschuss?
Welche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer „professionellen Zahnreinigung“ (PZR) – oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig? Um dies herauszufinden hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) knapp hundert gesetzliche Krankenkassen befragt. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr beziehungsweise pro Behandlungstermin und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene.
Wo die Zahnbürste nicht hinkommt – entstehen bakterielle Beläge
Durch gewöhnliches Zähneputzen zuhause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Mögliche Folge: Es bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die professionelle Zahnreinigung ist deshalb für jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert. Die PZR ist eine Intensivreinigung der Zähne mit dem Ziel, möglichst alle Beläge auf den Zahnoberflächen und insbesondere der Zahnzwischenräume zu entfernen. Zudem können Verfärbungen auf Zahnoberflächen beseitigt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen.
Was wird bei der „professionellen Zahnreinigung“ gemacht?
Die Behandlung wird mithilfe verschiedener Spezialinstrumenten und Geräten wie zum Beispiel Ultraschall durchgeführt. Mit einer fluoridhaltigen Paste werden anschließend die Zähne poliert sowie überstehende Kronen- sowie Füllungsränder geglättet. Zuletzt werden Gele oder Lacke mit Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Das härtet den Zahnschmelz. So kann Karies effektiv vorgebeugt und zugleich das Aussehen der Zähne verbessert werden. Die Bakterienreduktion ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung der Volkskrankheit Parodontitis, der chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats.
Prophylaxe-Termin: Auch Beratung für gute Zahnpflege
Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind Pflichtprogramm bei einer PZR. Alles was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Karies und Parodontitis.
Zahnreinigung: Keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen
Dennoch ist die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten einer PZR hängen vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und länger.
Bedingungen für Zuschüsse zur Zahnreinigung
Dem Prinzip der freien Arztwahl folgend, gewähren viele Kassen einen Zuschuss – und dies unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patienten in einer Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen. Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Das bedeutet: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten.
Manche Krankenkassen zahlen einen Zuschuss nur dann, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Hierzu zählt beispielsweise, dass man an einem Bonusprogramm teilnimmt – also etwa über fünf oder zehn Jahre turnusgemäß mindestens einmal im Jahr die Zähne beim Zahnarzt hat abchecken lassen.
Zahnreinigung: Diese Kassen zahlen Zuschüsse
Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können unter auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kostenlos abgerufen werden. Dort finden sich auch detaillierte Angaben zu Bedingungen und Umfang der Zuschüsse. Folgende Krankenkassen bezuschussen der Umfrage zufolge eine professionelle Zahnreinigung:
- AOK Rheinland/Hamburg
- Audi BKK
- Bahn BKK
- Barmer
- Bergische Krankenkasse
- Bertelsmann BKK
- Betriebskrankenkasse Mobil
- Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers
- BIG direkt gesund
- BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK Diakonie
- BKK EVM
- BKK exklusiv
- BKK Faber Castell & Partner
- BKK firmus
- BKK Freudenberg
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK Herkules
- BKK Linde
- BKK Mahle
- BKK Melitta hmr
- BKK Miele
- BKK Pfaff
- BKK Pfalz
- BKK Scheufelen
- BKK Technoform
- BKK Textilgruppe Hof
- BKK VDN
- BKK VerbundPlus
- BKK Verkehrsbau Union
- BKK Werra-Meissner
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- BKK Würth
- BKK ZF & Partner
- BKK DürkoppAdler
- BKK 24
- Debeka BKK
- Energie-BKK
- Handelskrankenkasse (hkk)
- Heimat Krankenkasse
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
- IKK – Die Innovationskasse
- IKK Brandenburg und Berlin
- IKK Classic
- IKK Südwest
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- König & Bauer BKK
- Krones BKK
- Mhplus Betriebskrankenkasse
- Novitas BKK
- RUV BKK
- Salus BKK
- 55 Securvita BKK
- Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
- skd bkk
- Südzucker BKK
- Techniker Krankenkasse
- Viactiv Krankenkasse
- Vivida BKK
- WMF BKK
Hinweis: 97 gesetzliche Krankenkassen wurden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung um eine Teilnahme gebeten. 62 beteiligten sich, 35 taten dies nicht. An der Umfrage nicht teilgenommen haben unter anderem zehn Regionen der AOK, die DAK-Gesundheit und die Knappschaft.