Welche Impfungen die STIKO Flüchtlingen empfiehlt
Flüchtlinge sollten am besten gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland geimpft werden. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) vor dem Hintergrund wachsender Flüchtlingszahlen. Viele seien nicht geimpft oder hätten keinen Impfausweis dabei. Allerdings finde derzeit keine systematische Erhebung des Impfstatus statt. Die Enge in den Flüchtlingsunterkünften sei jedoch ein Nährboden für die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, so die STIKO weiter.
Im aktuellen epidemiologischen Bulletin (Nr. 41 vom 5. Oktober 2015) empfiehlt die STIKO Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Polio. Personen, die in ihren Heimatländern gegen diese Krankheiten nachweislich geimpft worden seien, sollten in Deutschland eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bei Masern und Röteln sei eine einmalige dokumentierte Impfung zunächst ausreichend, bei Kindern sollte die MMR-V-Impfung wiederholt werden.
Flüchtlinge auch gegen Grippe impfen
Alle anderen mit unklarem Impfstatus sollten ein Mindest-Impfangebot bestehend aus der Tdap-IPV Impfung erhalten. Kindern und jungen Erwachsene wird außerdem zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln geraten. Eine ausführliche Beschreibung mit Erläuterung befindet sich in der Anlage 1 des epidemiologischen Bulletins.
Zusätzlich hält es die STIKO für ratsam, alle Bewohner von Flüchtlingsunterkünften gegen Grippe zu impfen und nicht nur die Risikogruppen also Schwangere, Ältere und chronisch Kranke. Sollte nicht genügend Impfstoff vorhanden sein, seien Kinder bevorzugt zu impfen. Falls Impfpässe fehlen sollten, bietet das RKI ein Ersatzdokument, in das die Impfungen eingetragen werden können. Dieses muss ebenso wie der Impfpass den Flüchtlingen ausgehändigt werden.
RKI appelliert: Impfungen zentral erfassen
Das RKI appellierte unterdessen an die impfenden Einrichtungen, die Zahl der verabreichten Impfstoffdosen zu erfassen. Dies ermögliche eine Abschätzung der Impfquoten und möglicherweise eine Abschätzung der Anzahl nicht ausreichend geimpfter Asylsuchender in den Kommunen. Erstaufnahmeeinrichtungen oder Impfstellen für Asylsuchende können unter der E-Mail-Adresse migra-impfweb(at)rki.de ab sofort Kontakt zum RKI bezüglich der Impfquotenerfassung aufnehmen.
In den Ausführungen der STIKO wird deutlich, dass unzureichend geimpfte Asylsuchende die Impflücken in Deutschland vergrößern werden. Die Impfung ist daher ein Schutz für die gesamte Bevölkerung.
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