Welche Härtefälle eine vorgezogene Covid-19-Impfung erhalten könnten

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Der Kampf um den vorerst knappen Covid-19-Impfstoff ist in vollem Gang. Noch gilt die Priorisierungsliste. Doch eine Krebs-Patientin aus Hamburg erstritt vor Gericht eine vorgezogene Impfung, zwei Krebskranke aus Berlin scheiterten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut hat jetzt konkretisiert, wer zu den Härtefällen zählen könnte.
Nach wie sind in Deutschland noch nicht alle Personen aus der Gruppe 1 geimpft: Bewohner von Altenheimen und Personen über 80 Jahren, medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko oder engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen sowie Pflegepersonal aus der Altenpflege.
Priorisierung gilt nur solange Impfstoff knapp ist
In Stufe 2 folgen die über 75-jährigen sowie Risikopatienten (Down Syndrom, Demenz), Personen mit schweren Vorerkrankungen, medizinisches Personal und Pflegekräfte, in Stufe 3 die über 70-jährigen mit bestimmten Vorerkrankungen und weiteres Klinik- und Pflege-Personal.
Lehre, Erzieher und über 65-jährige folgen in Stufe 4, Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen, Beschäftigte im Einzelhandel und über 60-jährige in Stufe 5. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist, betont die Stiko.
Härtefälle könnten vorgezogene Covid-19-Impfung erhalten
Es obliegt den Bundesländern, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, vorzuziehen und von der Impf-Priorisierung abzuweichen. Zu den möglichen Härtefällen zählen Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder schweren Behinderungen, für die bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss.
Eine vorgezogene Impfung erhalten könnten demnach auch Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr gleich wirksam geimpft werden können - zum Beispiel bei unmittelbar bevorstehender Chemotherapie. Das war der Fall bei der Hamburger Krebspatientin. Fest steht: Zuständig sind die Landesbehörden.
Covid-19-Erkrankte erst sechs Monate danach impfen
Darüber hinaus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten oder Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. Diese Öffnungsklausel darf nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzuführen und somit stärker gefährdeten Personen die Impfung vorzuenthalten, betont die Stiko.
Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten bereits an Covid-19 erkrankte Personen im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden.
Was für Schwerstkranke, Hochaltrige und Schwangere gilt
Bei sehr alten Menschen oder Menschen mit progredienten Krankheiten, die sich in einem schlechten Allgemeinzustand befinden, sollte ärztlich geprüft werden, ob ihnen die Impfung empfohlen werden kann. Eine Impfung für Schwangere wird derzeit nicht empfohlen. Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem hohen Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung kann in Einzelfällen nach Nutzen-Risiko-Abwägung eine Impfung angeboten werden.
Unwahrscheinlich ist es, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt. Unklar bleibt bislang, ob man nach einer Impfung nicht mehr ansteckend ist. Daher müssen auch nach der Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen weiterhin eingehalten werden.