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Weiterer Sieg für Körperwelten-Museum

Donnerstag, 19. März 2015 – Autor: Julia Frisch
Das Bezirksamt Mitte wehrt sich mit allen Mitteln gegen das Körperwelten-Museum in Berlin. Vor Gericht musste die Stadtverwaltung jetzt wieder eine Schlappe einstecken. Die Dauerausstellung darf weiter ihre Türen öffnen.
Im Körperwelten-Museum sind plastinierte Körper zu sehen.

Plastinierte Körper dürfen am Alexanderplatz weiter gezeigt werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, das im Februar die Öffnung der Ausstellung vorläufig erlaubt hatte. 

Das Bezirksamt vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass die Dauerausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen im Fernsehturm am Alexanderplatz einer Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz bedarf. Mit dem Argument, dass nach diesem Gesetz die öffentliche Zuschaustellung von Leichen verboten sei, lehnte die Verwaltung es ab, den Museumsmachern eine Erlaubnis zu erteilen. Obwohl daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Ende 2014 urteilte, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist, untersagte der Bezirk Anfang 2015 die Eröffnung der Ausstellung unter Androhung eines Zwangsgeldes. 

Richter: Vollständiges Verbot der Ausstellung ist zweifelhaft

Das Oberverwaltungsgericht ließ in dem jetzigen Eilverfahren, das gegen die Untersagungsverfügung gerichtet war, zwar offen, ob die Ausstellung nach dem Bestattungsgesetz genehmigungsbedürftig ist. Dies, so das OVG, müsse abschließend in dem noch ausstehenden Hauptverfahren geklärt werden. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungspraxis und der vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen bestehen nach Ansicht der Richter aber „erhebliche Bedenken“ gegen die vollständige Untersagung der Ausstellung.

Die Wanderausstellung „Körperwelten“, argumentiert das OVG, sei bereits mehrfach bundesweit und auch schon dreimal, nämlich 2001, 2009 und 2011, in Berlin gezeigt worden. Damals habe das Land Berlin keine Einwände wegen des angeblichen bestattungsrechtlichen Ausstellungsverbots von Leichen gehabt und auch keine Ausnahmegenehmigung für erforderlich gehalten. Das OVG habe zwar 2009 eine Live-Präparation verboten, die Ausstellung im Übrigen aber nicht beanstandet.

Körperwelten-Museum: Menschenwürde wird nicht verletzt

Bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt nach Ansicht des Gerichts das Interesse der Museumsbetreiber, die Mitte Februar 2015 mit erheblichen Investitionen eröffnete Ausstellung bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren weiter zu zeigen. Eine sofortige Schließung der Ausstellung „zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des allgemeinen Sittlichkeitsempfindens oder zur Achtung der Menschenwürde“ sei nicht nötig. Es sei schließlich die freie Entscheidung jedes Einzelnen, das Museum zu besuchen.

Das Körperwelten-Museum ist ein Projekt des umstrittenen Plastinators Gunther von Hagens. Kuratorin des Museums ist seine Ehefrau Angelina Whalley.

© JuliSonne - fotolia.de

Hauptkategorien: Personen , Berlin , Medizin

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