Was heißt „Kann Spuren von Xy enthalten“?

Der „Spurenhinweis“ für Allergiker – hier auf einer Verpackung für Schokolade. – Foto: Gesundheitsstadt Berlin/Adalbert Zehnder
Wenn Allergiker Lebensmittel einkaufen gehen, sind sie darauf angewiesen, zuverlässige Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel zu erhalten. Dabei stehen ihnen bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich zwei Informationsquellen zur Verfügung, die nicht zu verwechseln sind: die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste – und der sogenannte Spurenhinweis.
Allergene in der Zutatenliste: Pflichtangabe auf Verpackungen
Die Allergen-Kennzeichnung bei den Zutaten ist Pflicht – bei verpackten wie bei lose verkauften Lebensmitteln. Wichtig: Die Allergenkennzeichnung bezieht sich generell auf Bestandteile, die absichtlich bei der Lebensmittelproduktion eingesetzt wurden. Sie nennt die häufigsten 14 Allergene, die 90 Prozent aller Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. Hierzu zählen glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Sojabohnen, Schalenfrüchte wie Mandeln oder Haselnüsse, Sellerie, Senf oder Milch. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für allergen wirkende Verarbeitungsprodukte der genannten Allergene und für die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe oder Aromen.
„Allergiker müssen Lebensmittel mit Allergenen strikt meiden“
Warum das wichtig ist? „Die Kennzeichnung von möglichen Allergenspuren ist wichtig für Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien, die bereits auf kleinste Verunreinigungen mit dem betreffenden Allergen reagieren“, heißt es in einem Verbrauchertipp des Naturkostherstellers Naturata. „Wer unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leidet, muss die betreffenden Lebensmittel und Zutaten strikt meiden“, heißt es dazu beim „Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände“ (VZBV).
Kennzeichnungen auf der Verpackung und Auskünfte bei loser Ware helfen Allergikern bei der Kaufentscheidung. Doch muss man die Finger auch von Lebensmitteln lassen, wenn sie lediglich den Hinweis enthalten, es könnten Spuren bestimmter Allergene darin enthalten sein? Welchen Zweck hat dieser Hinweis und warum gibt es ihn?
Typische Allergie-Reaktionen bei Lebensmitteln
„Meist können schon geringe Spuren von Allergenen die gefürchteten Symptome auslösen“, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hierzu gehören:
- Mund-/ Hals-/Rachenraum: Kribbeln und Kratzen
- Nase: Niesreiz, Fließschnupfen
- Atemwege: Husten, Atemnot, Verschleimung, allergisches Asthma.
- Magen-Darm-Bereich: Blähungen, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Verstopfung.
Die Symptome einer Allergie gegen Nahrungsmittel können kann innerhalb weniger Minuten oder auch erst mehrere Stunden nach der Nahrungsaufnahme auftreten.
Der „Spurenhinweis“: Freiwillig – und zufällig
Allergene, die Hersteller Nahrungsmittelprodukten entsprechend der Rezeptur bewusst zusetzen, müssen – wie gesagt – verpflichtend gekennzeichnet sein. Bereits seit 2014 müssen gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (zum Beispiel farblich unterlegt oder fett gedruckt). Ist das der Fall, sind sie definitiv enthalten.
Anders verhält es sich mit dem Hinweis „Kann Spuren von Xy enthalten“. Findet man ihn auf einer Verpackung vor, heißt es nicht, dass diese Allergene zwingend enthalten sind. Fehlt er, heißt das nicht, dass das Produkt tatsächlich frei davon ist. Anders als bei den potenziell allergieauslösenden Zutaten handelt es sich hier um freiwillige Informationen des Herstellers. Nicht einmal die genaue Formulierung ist vorgeschrieben.
Was der „Spurenhinweis“ bedeutet
Auch wenn der Hinweis mit den „Spuren“ auf Lebensmitteln ernstzunehmend ist: Er ist eine sehr relative Angabe. Mit diesem Hinweis warnt der Hersteller vor einer unbeabsichtigten Verunreinigung mit dem entsprechenden Allergen. Ein Beispiel: Werden in ein und derselben Produktionsstätte oder mit denselben Maschine Süßwaren mit Nüssen hergestellt, können Spuren davon auch in Lebensmittel gelangen, die rezepturgemäß ohne Nüsse zubereitet werden, zum Beispiel in die Vollmilchschokolade. „Eine unbeabsichtigte Verunreinigung sollte – wenn überhaupt – nur in minimaler Menge vorkommen“, urteilen die Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Wenn nicht vorgesehene Zutaten in größerer Menge in Lebensmitteln landen, läuft etwas schief.“
„Überdeklaration schränkt Verbraucher unnötig in ihrer Lebensmittel-Auswahl ein“
Die Verbraucherschützer stufen die freiwillige Kennzeichnung von Allergenspuren für Allergiker unterm Strich als „nicht praktikabel“ ein. Zur Begründung heißt es: „Sie bietet keine Sicherheit, weil diese Angaben rechtlich nicht geregelt sind und das Fehlen eines – freiwilligen – Hinweises nicht bedeutet, dass keine Spuren enthalten sind."
Umgekehrt wird als Vorsichtsmaßnahme manchmal eine lange Liste möglicher Allergenspuren aufgeführt, die deshalb nicht zwangsläufig enthalten sein müssen.“ Mit einer solchen Überdeklaration wollten sich Hersteller vor Haftungsansprüchen schützen. Die Angaben seien jedoch für Allergiker nicht verlässlich und könnten sie nur „unnötig in ihrer Lebensmittel-Auswahl einschränken“.