Wann Borreliose als Berufskrankheit anerkannt wird

Ursache Zeckenstich: Borreliose kann eine Berufskrankheit sein – Foto: © Adobe Stock/ Tomasz Zajda
Es kann dem Friedhofsgärtner genauso passieren wie der Joggerin im Wald: Ein Zeckenstich ist die häufigste Ursache für eine Borreliose. Manche Menschen leiden lebenslang unter den Folgen. Umso wichtiger zu wissen: Sticht die Zecke während der Arbeit zu, ist die Borreliose eine Berufskrankheit. Das nachzuweisen, ist in der Regel allerdings schwer.
Landwirte und Gärtner in der Regel abgesichert
Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unternehmern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau könne die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Gesamtumstände sprechen im Einzelfall dagegen, teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.
Lückenlose Nachweise erforderlich
Schwieriger sei die Beurteilung bei Berufen mit anderen Arbeitsschwerpunkten, etwa wenn die Landwirtschaft nur im Nebenjob ausgeübt werde oder bei Landmaschinenfahrern. Hier prüft die Berufsgenossenschaft den konkreten Einzelfall und will einen lückenlosen Nachweis sehen, dass sich der fragliche Zeckenstich tatsächlich während der Arbeit ereignet hat.
Von Anfang an alles dokumentieren
Die LBG rät darum Berufstätigen, grundsätzlich jeden Zeckenstich in einem Verbandsbuch zu dokumentieren. Zusätzlich sollte ein Arzt aufgesucht werden, der den Zeckenstich und insbesondere Hautrötungen attestiert, weil die sogenannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Auch wenn noch die Diagnose Borreliose noch nicht feststeht - was unter Umständen lange dauern kann - sollte der Arzt oder der Betroffene selbst der LBG den „Verdacht auf eine Berufskrankheit“ melden.
Versicherung wertet Befunde aus
Wenn der Arzt schließlich eine Borreliose feststellt, sollte der Befund an die LBG übermittelt werden. Laut SVLFG wird dann die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammenhang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit nur dann an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Eine FSME-Impfung schützt übrigens nicht vor Borreliose, sondern nur gegen die ebenfalls von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME).