Vorbereitungen für neue Pflegebegutachtung laufen planmäßig
Anfang 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Er soll künftig neben körperlichen verstärkt psychische und kognitive Einschränkungen berücksichtigen, wie sie etwa bei Demenzen auftreten. Als Grundlage zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gilt dann nicht mehr der Hilfebedarf, der in Minuten beschrieben wird. Stattdessen sollen die Beeinträchtigungen der selbstständigen Alltagsbewältigung ausschlaggebend sein, egal ob sie körperlich oder psychisch bedingt sind. „Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann“, erläutert der GKV-Spitzenverband. Das wird künftig in feiner gegliederten Pflegegraden statt wie bisher anhand von Pflegestufen beschrieben.
Ab 2017 haben mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen
Bei der Umstellung von Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade sollen Pflegebedürftige, die nur körperliche Einschränkungen aufweisen, dem nächsthöheren Pflegegrad zugeordnet werden. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund von Demenzen, werden laut GKV-Verband zwei Pflegegrade höher eingestuft. Wer bereits Leistungen erhält, muss keinen neuen Antrag stellen und wird nicht erneut begutachtet. Die Pflegekassen sollen ihre Leistungsempfänger zwischen Oktober und Dezember schriftlich über den künftigen Pflegegrad informieren.
Die Berücksichtigung der Alltagskompetenz wird den Krankenkassen zufolge dazu führen, dass ab 2017 rund 200.000 Menschen mehr Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Bisher erhalten rund drei Millionen Pflegebedürftige Leistungen. Das Bundesgesundheitsministerium gehe mittelfristig von bis zu 500.000 Personen mehr aus.
Mehr Gerechtigkeit in der Sozialen Pflegeversicherung
„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV- Spitzenverbandes. Er versichert: „Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt.“
Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Pflegebegutachtungen vornimmt, führt zum Januar ein neues Begutachtungsverfahren ein. „Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden“, so Peter Pick, Vorsitzender des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands, der die neuen Begutachtungskriterien entwickelt.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK spricht von einem Paradigmenwechsel in der Pflege und zeigt sich erfreut: „Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen.“ Sie fordert aber umfassende Informationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, damit sie die Hilfen auch beantragen können.
Foto: Peter Maszlen