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Über 10.000 Intensivbetten frei: DIVI-Intensivregister ist jetzt Pflicht

Samstag, 18. April 2020 – Autor:
Das DIVI Intensivregister erfasst tagesaktuell die Versorgungskapazitäten und Fallzahlen zu intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten. Seit kurzem sind Kliniken verpflichtet, ihre freien Intensivbetten und Beatmungsplätze dort einzutragen. Die DIVI-Intensivregister-Verordnung des Bundes ist seit 9. April in Kraft.
Das DIVI-Intensivregister gibt Auskunft über die Zahl der belegbaren Intensivbetten und Beatmungsplätze

Das DIVI-Intensivregister gibt Auskunft über die Zahl der belegbaren Intensivbetten und Beatmungsplätze

Ab sofort müssen Kliniken mit Intensivstation jeden Tag bis 9 Uhr ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden. Eine entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 9. April erlassen. Zuvor war die Teilnahme am DIVI-Register freiwillig.

Gemeldet werden müssen die Anzahl der bereits belegten Betten, die Anzahl der freien Betten sowie eine Einschätzung dazu, wie viele Neuaufnahmen in den kommenden 24 Stunden möglich wären. Darüber hinaus werden auch die Kapazitäten an nicht-invasiven und invasiven Beatmungsmöglichkeiten abgefragt. Auch vorhandene Plätze zur zusätzlichen extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO), bei denen eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt, werden im DIVI-Intensivregister erfasst.

Freie Kapazitäten "blitzschnell erkennen"

„Die neue Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um fortan tagesaktuell valide Zahlen für das gesamte Bundesgebiet zu erhalten“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Darüber hinaus können sich politische Entscheidungsträger zukünftig an den Daten des DIVI-Intensivregisters orientieren.“

Vorrangiges Ziel des DIVI-Intensivregisters ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. „In Ernstfall müssen behandelnde Mediziner blitzschnell erkennen können, in welchem Krankenhaus der eigenen Region genau welche Kapazitäten vorhanden sind“, sagt Professor Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“, die das Register maßgeblich vorangetrieben hat.

Register öffentlich einsehbar

 „Aktuell sehen die teilnehmenden Kliniken alle notwendigen Datendetails in einem geschützten internen Bereich. Wir werden aber auch immer mehr Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten öffentlich ausspielen.“ Laufend aktualisierte Zahlen finden Interessierte unter: www.intensivregister.de

Um ein vollständiges Bild zu erhalten, müssen Krankenhäuser einmalig die Zahl ihrer aufgestellten Intensivbetten zum Stand 1. Januar 2020 zu melden. Ebenfalls zu übermitteln sind die Anzahl von Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die intensivmedizinisch behandelt werden, die beatmet werden oder die seit dem 1. Januar 2020 aus dem Krankenhaus entlassen wurden.

Nach den Daten des Registers werden bundesweit aktuell 2.678 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 1.983 beatmet. Über 11.000 Intensivbetten sind noch frei (Stand 17.4.)

Foto: © Adobe Stock/Kyril Lis

Hauptkategorien: Medizin , Gesundheitspolitik
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