Thema Gesundheit: Was sich 2022 für Verbraucher oder Patienten ändert

Die gelbe AU-Bescheinigung bei Krankschreibung zur Vorlage beim Arbeitgeber soll ab 1. Juli 2022 Vergangenheit sein. Die Meldung soll dann direkt und digital erfolgen. – Foto: AdobeStock/blende11.photo
Im Jahr 2022 werden sich eine ganze Reihe von Bestimmungen oder Dingen in Deutschland ändern. Die letzten Atomkraftwerke gehen vom Netz. Die Massentötung von bereits geschlüpften Küken in der Geflügelindustrie ist verboten. Mit der Pflegereform will die Gesetzgebung die Bezahlung von Pflegekräften verbessern und pflegende Angehörige finanziell entlasten. Hier acht wichtige Veränderungen, die die Gesundheit von Verbrauchern oder Patienten betreffen.
Corona-Basisimpfung nur noch neun Monate gültig
Zweimal gegen Corona Geimpfte konnten ursprüngliche auf ihrem digitalen Impfausweis sehen, dass dieser Impfstatus ein Jahr lang gültig ist. Angesichts neuerer und unberechenbarer Virusvarianten hat die EU die hier bisher geltende Praxis verschärft. Der digitale EU-Impfnachweis ohne eine Auffrischungs-Impfung („Booster“) ist deshalb ab 1. Februar nur noch neun Monate lang gültig. Der QR-Code des digitalen Impfpasses wird trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtert auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Organspende-Register soll Bereitschaft zur Organspende erhöhen
Fast 10.000 Menschen in Deutschland stehen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. Doch zum Beispiel im Jahr 2020 kam es nur 913-mal zu einer Organspende. Statistisch entspricht das 10,9 Organspenden pro einer Million Einwohner. Wie wenig das ist und wie viel möglich wäre, zeigt ein Vergleich mit dem europäischen Spitzenreiter Spanien. Dort war die Zahl der Organspenden mit 38,0 pro einer Million Einwohner fast viermal so groß.
Um mehr Deutsche zum Organspenden zu animieren, setzt die Bundesregierung deshalb auf griffigere Methoden. Wer bei der zuständigen Behörde etwa einen Personalausweis beantragt, soll künftig automatisch Aufklärungsmaterial und Blanko-Organspende-Ausweise übermittelt bekommen und Auskünfte über Beratungsmöglichkeiten erhalten können. Zum 1. März tritt das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Ziel ist der Aufbau eines Organspende-Registers, indem voraussichtlich ab 2023 die Spendenbereitschaft zentral (und auch online) dokumentiert werden kann.
Krankschreibung nur noch digital: Frist auf Juli verschoben
Geplant war, dass niedergelassene Ärzte ab 1. Januar 2022 die Krankenkassen digital über Krankschreibungen von Patienten informieren. Die technische Umstellung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestaltet sich aber offenbar schwieriger als gedacht. Deshalb hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Übergangsfrist für die eAU bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Gleiches gilt für die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber, die ab dem 1. Januar nur noch digital durch die Krankenkassen erfolgen sollte. Für die Patienten heißt das, dass sie von den Vertragsärzten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber weiterhin als unterschriebenen Ausdruck auf Papier bekommen können.
Ablaufende Lebensmittel: Einfachere Etikettierung
Lebensmittel kurz vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums können ab Mai 2022 vom Handel leichter gekennzeichnet werden. Bisher war eine aufwendige Neuauspreisung mit Angabe von Gesamt- oder Grundpreis vorgeschrieben. Künftig reicht ein Aufkleber beispielsweise mit der Aufschrift „30% billiger" und einem Hinweis auf kurze Haltbarkeit. Ziel der Vereinfachung: dass weniger Lebensmittel unnötig im Müll landen.
Strengere Standards bei Bio-Lebensmitteln
Schon ab 1. Januar gelten neue Vorschriften für den Bio-Landbau. Eine neue EU-Rechtsverordnung soll Bio-Produkte sicherer machen und die Wettbewerbsbedingungen für Landwirte fairer gestalten. Das bedeutet: Die Produktionsvorschriften für Bio-Lebensmittel sollen vereinheitlicht werden. Entlang der gesamten Lieferkette soll es mehr Kontrollen geben. Produkte, die aus der Nicht-EU-Landwirtschaft importiert werden, sollen denselben Vorschriften unterliegen wie die hier produzierten. Auch das Risiko einer unbeabsichtigten Verunreinigung mit Pestiziden soll durch die neue Öko-Verordnung minimiert werden.
Schärfere Grenzwerte für Pyrrolizidin in Lebensmitteln
Zum 1. Juli 2022 legt eine EU-Verordnung schärfere Grenzwerte für sogenannte Pyrrolizidin-Alkaloide bei Lebensmitteln fest. Das sind natürliche Inhaltsstoffe von Pflanzen, die gegen Fraßfeinde gebildet werden, aber für den Menschen schädlich sein können (unter anderem für die Leber). Die Vorgaben gelten etwa für Tee, getrocknete Kräuter, Gewürze, Pollen und Pollenprodukte sowie pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel.
Zigaretten werden teurer
Zum 1. Januar 2022 steigt die Tabaksteuer, und das sorgt für höhere Preise bei Zigaretten und Feinschnitt. Dann kostet jede Packung mit 20 Zigaretten zehn Cent mehr. Mit der Tabaksteuerreform wird zu Jahresbeginn auch ein Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Ab Juli 2022 unterliegen dann auch Substanzen für E-Zigaretten der Tabaksteuer.
Schiene gegen Schlaf-Apnoe wird Kassenleistung
Manche Erwachsene leiden an einer sogenannten Schlaf-Apnoe – an nächtlichen Atemstörungen, die sogar zu kurzzeitigen Atemaussetzern führen können. Viele Patienten bekommen die Störung im Schlaf überhaupt nicht mit. Die Alarmreaktion des Körpers kann allerdings zu einem beschleunigtem Puls und Ausschüttung von Stresshormonen führen – und schlimmstenfalls zu einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt. Erwachsene, die an einer Schlaf-Apnoe leiden, können ab dem 1. Januar 2022 eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene als Leistung von der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Diese bewirkt, dass der Unterkiefer in einer bestimmten Position gehalten und damit einer Verengung der Atemwege entgegenwirkt wird. Auch das Schnarchen wird dadurch weniger.
(Quelle: mdr, Gesundheitsstadt Berlin)