Der designierte FDP-Generalsekretär Patrick Döring bekräftigte auf dem Landesparteitag der schleswig-holsteinischen FDP die Forderung der Liberalen, die Praxisgebühr abzuschaffen. Auch die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) pochte auf die Abschaffung der Gebühr und erklärte: "Das würde den Versicherten direkt zugutekommen." Die Praxisgebühr habe in den vergangenen Jahren auch nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. "Wir liegen nach wie vor mit durchschnittlich 18 Arztbesuchen pro Kopf im Jahr im europäischen Spitzenbereich."
Praxisgebühr: Diskussionstoff
Anders als die FDP will ihr Koalitionspartner CDU jedoch nicht von der Praxisgebühr abrücken. Fraktionschef Volker Kauder erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, es sei erfreulich, dass die gesetzlichen Krankenkassen dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung Überschüsse verzeichnen könnten. Man müsse aber daran denken, dass die Kassen in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen stünden. Die Zahl der Beitragszahler werde wegen des demografischen Wandels sinken, die Kassenausgaben wahrscheinlich steigen. Vorrangiges Ziel sei es daher, "die Finanzierung des Gesundheitssystems dauerhaft zu stabilisieren". Als einziges Zugeständnis halte er eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent für denkbar.
Milliarden Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenkassen
Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über ein Finanzpolster von ungefähr 20 Milliarden Euro. Dieser Überschuss hat in den vergangenen Wochen zu hitzigen Diskussionen geführt. So wurde bekannt, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die jährlichen Bundeszuschüsse von 14 Milliarden Euro an die Kassen kürzen will. Auch Pharmaindustrie und Kliniken meldeten Ansprüche an.
Die Praxisgebühr beschert den Krankenkassen jährlich etwa zwei Milliarden Euro. Die Abgabe wurde im Jahr 2004 in Deutschland eingeführt. Seitdem muss jeder Versicherte einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten zehn Euro zahlen. Zusammen mit anderen Zuzahlungen wie denen bei Arzneimitteln oder Krankenhausaufenthalten darf die jährliche Selbstbeteiligung jedoch zwei Prozent des Bruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken) nicht übersteigen.