Senioren können sich eigene Pflege nicht leisten

Viele Senioren können sich die eigene Pflege nicht leisten – Foto: Sir_Oliver - Fotolia
In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens ist die durchschnittliche Kaufkraft der Senioren mehr als ausreichend, um die stationären Pflegekosten zu tragen. In einem Fünftel der Kreise könnten sie sich theoretisch sogar 13 Monate Pflege und mehr pro Jahr leisten.
In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten hingegen übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-jährigen zum Teil deutlich.
Senioren können sich eigene Pflege nicht leisten
2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich Sozialhilfe beantragen. In 44 Prozent der Kreise reicht das Durchschnittseinkommen der alten Menschen rechnerisch im Jahr nur für maximal elf Monate stationärer Pflege, heißt es weiter in dem Report Pflegeinfrastruktur. In einem Viertel der Kreise liegt die Kaufkraft sogar so niedrig, dass sich die über 80-jährigen nur maximal zehn Monate stationäre Pflege finanzieren können.
Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest sind die Unterschiede bei der Bezahlung der Altenpflegekräfte. Die Bruttoentgelte in der Pflege lagen 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Das im Norden und Osten Deutschlands günstige Verhältnis zwischen Kaufkraft und Pflegekosten geht somit zu Lasten der Altenpflegekräfte. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen fast doppelt so hoch ist.
Lösung für leistungsgerechte Bezahlung der Pflegekräfte gefordert
Auf der Webseite der Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de) gibt es interaktive Karten, die die Pflegesituation für alle 402 Kreise in Deutschland abbildet. „Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung. Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt.
Derzeit wird das dritte Pflegestärkungsgesetz ausgearbeitet, das die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen soll. Am 17. Oktober debattiert darüber der Gesundheitsausschuss des Bundestages.
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