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Schulverbot bei fehlender Masernimpfung ist zulässig

Sonntag, 15. März 2015 – Autor:
Schülern, die nicht gegen Masern geimpft sind, darf der Zugang zu ihrer Schule vorübergehend verwehrt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, nachdem sich Schüler über das Verbot ihrer Schulen beschwert hatten.
Schulverbot bei fehlender Masern-Impfung

Einige Schulen fordern von Schülern die Masern-Impfung. – Foto: contrastwerkstatt - Fotolia

Seit einigen Monaten wird Berlin von einer schweren Masernwelle heimgesucht. Und obwohl Experten immer wieder auf die Bedeutung der Masernimpfung hinweisen, sind viele Menschen nicht gegen Masern geimpft – darunter auch Kinder. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Gesundheitsämter in Berlin Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen dürfen

Das Urteil wurde gefällt, nachdem sich ein Oberstufenschüler kurz vor dem Abitur und die Eltern einer Schülerin vor dem Mittleren Schulabschluss beim Gericht über das zeitweilige Schulverbot beschwert hatten. Beide Schüler waren nicht gegen Masern geimpft, obwohl es an ihrer Schule bereits Krankheitsfälle gab. Gerichtssprecher Stephan Groscurth erklärte: „Die Jugendlichen könnten damit das Virus in sich tragen und es weiterverbreiten.“ Sie seien damit eine mögliche Gefahr für andere Menschen.

Ursache der Masernwelle ist mangelnder Impfschutz

Die Maßnahme sei verhältnismäßig, weil das Risiko der Weiterverbreitung der Masern hierdurch signifikant verringert werde, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Zudem sei es die freie Entscheidung der Antragsteller gewesen, auf einen Impfschutz gegen Masern zu verzichten.

Am Freitag waren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales insgesamt 797 Fälle von Masern erfasst; das sind 75 neue Meldungen innerhalb von fünf Tagen. Zwei Schulen wurden wegen der Infektionsgefahr bereits zeitweise geschlossen. Um wieder zur Schule gehen zu können, mussten die Schüler nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft wurden.

Seinen Ursprung hatte der diesjährige Masernausbruch in einem Flüchtlingsheim, doch verbreiten konnte er sich nur aufgrund des mangelnden Impfschutzes in der Berliner Bevölkerung. Zwar sind zumeist Jugendliche und Erwachsene betroffen, doch schon über 100 Kleinkinder sind ebenfalls erkrankt. Im Februar starb ein Kind an Masern; es war nicht geimpft.

Masern können lebensbedrohlich sein

Masern sind hochansteckend. Der Erreger wird durch Tröpfchen übertragen – meist geschieht das durch Niesen, Husten oder Sprechen. Zwischen der Ansteckung und den ersten Symptomen vergehen zwischen acht Tagen und zwei Wochen. Die Krankheit beginnt mit grippeähnlichen Symptomen, später kommt Hautausschlag hinzu. In 10 bis 20 Prozent der Fälle kommt es zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie Gehirnentzündungen, die sogar lebensbedrohlich sein können. Noch Jahre nach einer Masernerkrankung können die Viren zu einer Entzündung des Gehirns führen. Diese sogenannte sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist zwar selten, verläuft aber immer tödlich.

Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Hauptkategorien: Prävention und Reha , Medizin

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