Schon wenig Alkohol verschlechtert die Nachtsicht
3.340 Menschen kamen im Jahr 2013 bei Verkehrsunfällen in Deutschland ums Leben. Verletzt wurden rund 374.000 Personen. Und bei fünf Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten ist laut Statistischem Bundesamt Alkohol im Spiel. Häufig finden diese Unfälle abends und am Wochenende statt - meistens, wenn die Fahrer aus der Diskothek oder einer Kneipe kommen und ihre eigene Fahrtüchtigkeit überschätzen. Doch Alkohol schränkt nicht nur Reaktionsgeschwindigkeit und Urteilsvermögen ein: Offenbar ist auch die Sehfähigkeit der Augen direkt betroffen, insbesondere in der Nacht.
Alkohol erhöht Lichtempfindlichkeit
Um herauszufinden, wie sehr Alkohol die Sicht beeinflusst, testeten Forscher der Universität Granada bei 67 Probanden das Kontrastsehen und die Blendempfindlichkeit vor und nach dem Konsum unterschiedlicher Mengen Alkohol. Alle Teilnehmer schnitten nach dem Alkoholkonsum im Sehtest deutlich schlechter ab als im nüchternen Zustand. Die Erklärung: Das im Alkohol enthaltene Ethanol löst die äußere, leicht fettige Schicht des Tränenfilms auf; dadurch verdunsten die wässrigen Bestandteile der Tränenflüssigkeit.
DOG plädiert für Null Promille am Steuer
Offenbar verschlechtert sich schon bei geringem Alkoholkonsum und normalen Lichtverhältnissen die Sicht. Allerdings ist dies für die Betroffenen meistens kaum wahrnehmbar. Dies ist besonders gefährlich, weil viele Kneipenbesucher sich noch für fahrtüchtig halten, wenn sie ein bis zwei Gläser Bier getrunken haben. „Demzufolge können schon geringe Mengen Alkohol dazu führen, dass der Fahrer Fußgänger und Straßenschilder zu spät erkennt oder durch die Scheinwerfer entgegenkommender Autos geblendet wird,“ so Lachmeyer. Die DOG rät Autofahrern deshalb, insbesondere vor nächtlichen Fahrten gänzlich auf alkoholische Getränke zu verzichten.
In Deutschland gilt für Kraftfahrzeugfahrer spätestestens ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Allerdings wird bereits ab 0,5 Promille in der Regel ein Fahrverbot ausgeprochen. Schon ab 0,3 Promille gilt die Fahruntüchtigkeit, wenn man augenscheinlich nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Seit 1. August 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille.
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