Säuglinge zu wenig gegen Masern geschützt

Eine Masern-Infektion ist besonders für Säuglinge gefährlich – Foto: kacenki - Fotolia
Das Masern-Virus wird durch Tröpfchen-Infektion von Mensch zu Mensch übertragen. Bei einer Erkrankung folgen auf Symptome wie Schnupfen, Husten und Fieber ein charakteristischer roter Hautausschlag.
Eine gefürchtete Komplikation ist die Gehirnentzündung (Masern–Enzephalitits), die in einem bis zwei von 1000 Fällen auftritt. Sie zeigt sich durch Kopfschmerzen und Benommenheit. In etwa zehn bis zwanzig Prozent der Fälle verläuft sie tödlich, bei etwa einem Drittel der Erkrankten bleiben Schäden am Nervensystem zurück.
Eine noch gefährlichere Spätkomplikation der Masern-Erkrankung ist die Subakute Sklerosierende Panenzephalopathie (SSPE), die immer tödlich endet und in 1 zu 1000 bis 1 zu 5000 Fällen auftritt.
Säuglinge zu wenig gegen Masern geschützt
Säuglinge sind vor einer Masern-Infektion durch den so genannten „Nestschutz“ geschützt: Darunter ist eine vorübergehende natürliche Immunisierung der Neugeborenen zu verstehen, die durch die Übertragung von Antikörpern der Mutter über die Plazenta und später beim Stillen über die Muttermilch erreicht wird. Doch dieser so genannte „Nestschutz“ fällt oft geringer aus als erwartet, warnt die Pharmazeutische Zeitung.
Die Gründe: Der erste Impftermin des Säuglings wird häufig nach hinten verschoben. Der Nestschutz könne dann potenziell den Zeitraum bis zur Masern-Impfung des Kindes nicht überbrücken. Zum anderen steige der Anteil an Müttern, die ihrem Kind keinen oder einen zu geringen Nestschutz mitgeben. Frauen, die nicht gegen Masern geimpft sind und auch keine Masernerkrankung durchgemacht haben, verfügen nicht über Antikörper. Nach einer Impfung wiederum weisen Frauen einen niedrigeren Antikörperspiegel auf als nach einer durchgemachten Infektion, heißt es weiter in der Fach-Zeitung.
Impfung erst ab dem 11. Monat möglich
Neugeborene, die noch nicht geimpft werden konnten, können daher nur durch eine gute Durchimpfung ihrer Umgebung („Herdenimmunität“) geschützt werden, heißt es weiter in einer Mitteilung der Senatsverwaltung. Die Masernimpfung erfolgt nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in einem Kombinationsimpfstoff zusammen mit Mumps und Röteln. Durchgeführt werden müssen zwei Impfungen. Die erste Impfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat.
Für ältere Kinder und Erwachsene, die noch nicht oder bislang nur einmal gegen Masern geimpft wurden, gilt daher, dass die Impfungen unbedingt nachgeholt werden sollen. Bestehen Unsicherheiten über den eigenen Impfschutz oder den Impfschutz der Kinder, sollte der Impfschutz anhand des Impfbuches beim Hausarzt oder Kinderarzt geprüft werden, empfiehlt Senatorin Kolat.
Politiker denkt über Impf-Pflicht nach
„Ich richte an die Eltern den dringenden Appell, ihre Kinder impfen zu lassen“, sagte der Berliner CDU-Gesundheitspolitiker Gottfried Ludewig dem Tagesspiegel. „Sie tragen nicht nur Verantwortung für ihr Kind, sondern auch für die, mit denen ihr Kind in Berührung kommt und die es möglicherweise ansteckt.“ Ludewig fordert, über Möglichkeiten für eine Impfpflicht nachzudenken. Außerdem könnten Schulen und Kitas es zur Bedingung für die Aufnahme eines Kindes machen, dass dieses geimpft sei.
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