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Reha-Antrag abgelehnt: Widerspruch lohnt sich

Dienstag, 23. Juli 2019 – Autor:
Jeder Sechste, der nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine Reha beantragt, bekommt von den Sozialversicherungsträgern einen Ablehnungsbescheid. Der Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ rät, sich zu wehren, denn: Jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich.
Mann liegt auf Gymnastikmatte, Arzt im weißen Kittel mobilisiert Kniegelenk

Eine Reha soll eine schwere oder chronische Erkrankung so gut wie möglich ausheilen helfen und die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen. – Foto: ©Elnur - stock.adobe.com

Eine Rehabilitation brauchen Menschen, die die Auswirkungen schwerer oder chronischer Erkrankungen überwinden wollen und sollen. Zu diesen Indikationen zählen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels, der Psyche, von Gelenken und Wirbelsäule und Tumorerkrankungen. Konkrete Beispiele: Herzinfarkt und Schlaganfall, Diabetes und Adipositas, Depressionen und Süchte, Rheuma und Bandscheibenschäden sowie Krebs. Zentrales Ziel einer Reha-Behandlung ist es, die Gesundheit soweit wiederherzustellen, dass die Betroffenen wieder ihrem Beruf nachgehen können. Eine Reha kann stationär oder ambulant erfolgen, ihre Dauer beträgt in der Regel drei Wochen.

Erfolgreicher Reha-Antrag: Zwei Kriterien müssen erfüllt sein

Damit ein Antrag auf Reha grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat, müssen mindestens zwei Kriterien erfüllt sein: Die Maßnahme muss medizinisch notwendig und erfolgversprechend sein. Und der Versicherte muss gesundheitlich in der Lage sein, an den Therapieangeboten teilzunehmen.

Jeder sechste Antrag auf Reha wurde zuletzt von den Kostenträgern, also der Rentenversicherung oder den Krankenkassen, in der ersten Verfahrensstufe abgelehnt. Betroffenen empfinden dies häufig als Hiobsbotschaft, als ärgerlich oder als Enttäuschung. So gehören etwa auch Mutter-Kind-Kuren zu den Maßnahmen, die häufig ungerechtfertigt abgelehnt werden. Versicherte sollten sich damit jedoch nicht einfach abfinden, rät der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ aus Berlin. Die Chancen, einem Ablehnungsbescheid erfolgreich zu widersprechen, stünden gut. „Wer eine Ablehnung erhält, sollte widersprechen", rät Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Denn rund jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich."

Tipps für einen erfolgreichen Widerspruch

Frist beachten: Die Frist für den Widerspruch beträgt vier Wochen. Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein formloses Schreiben. Damit bleibt einem genügend Zeit, eine ausführliche Begründung mit der Stellungnahme seines behandelnden Haus- oder Facharztes nachzureichen.

Widerspruch begründen: Krankenkasse oder Rentenversicherung begründen in ihrem Schreiben, warum sie die Reha ablehnen. „Darauf sollten Versicherte eingehen und versuchen, die Argumente des Kostenträgers zu entkräften“, sagt Finanztip-Expertin Rieder. Gleiches gilt, wenn die Ablehnung nur die Wunschklinik betrifft oder Versicherte die Mehrkosten für die Wunschklinik übernehmen sollen.

Notfalls Sozialgericht einschalten: Wenn auch der Widerspruch abgelehnt ist, bleibt Versicherten als dritter Weg der Gang vors Sozialgericht. Betroffenen wird empfohlen, in diesem Fall einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.

Unterstützung in einem Widerspruchsverfahren bieten auch der „Sozialverband Deutschland“ (SoVD) und der „Sozialverband VdK Deutschland“. Detaillierte Informationen dazu, worauf man beim Reha-Antrag achten sollte, gibt es bei der gemeinnützigen Verbraucherinformation „Finanztip“.

Foto: Fotolia.com/Elnur   

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