Rechtsstreit gegen Bayer-Pille "Yasminelle!" kann dauern
Es ist wie David gegen Golliath: Eine 31-jährige Frau verklagt den Pharmakonzern Bayer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klägerin behauptet, durch die Einnahme der Pille Yasminelle eine lebensbedrohliche Lungenembolie bekommen zu haben. Am Donnerstag wurde der Prozess am Landgericht Waldshut-Tiengen eröffnet. Doch eine Einigung scheint vorerst nicht in Sicht, da bei Parteien auf ihren Positionen beharren. Die Richter wollen nun mindestens zwei Sachverständige bestellen. Der Prozess wurde auf das kommende Jahr vertagt.
Drospirenon in der Kritik
Die Verhütungspille, die unter den Produktnamen Yaz, Yasmin und Yasminelle in Deutschland vertrieben wird, gehört zu den Pillen der vierten Generation. Diese stehen wegen der höheren Thromboserisiken seit Jahren in der Kritik. Presseberichten zufolge musste Bayer in den USA bereits 1,9 Milliarden Dollar an mindestens 9.000 Frauen zahlen, allerdings ohne eine Verantwortung anzuerkennen.
Konkret geht es um den Wirkstoff Drospirenon, der das Thromboserisiko verdoppeln soll. Entsprechende Warnhinweise finden sich auch in der Packungsbeilage von Bayer. Dennoch hält der Pharmakonzern die Klage für unbegründet. Bei korrekter Einnahme ginge keine Gefahr von der Pille aus, sagte ein Sprecher.
Dem BfArm wurden 16 Todesfälle gemeldet
Der Anwalt der Klägerin Martin Jensch aus Coburg verlangt unterdessen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 200.000 Euro für seine Mandantin. Nützlich für seine Argumentation könnte ein Bericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sein, wonach dem Institut in den letzten 15 Jahren 480 Verdachtsfälle mit venösen Embolien gemeldet wurden, darunter 16 Todesfälle.
Die Klägerin Felicitas Rohrer hatte nach ihrer Lungenembolie im Jahr 2011 die Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter (SDG) gegründet. Der Verein kämpft unter anderem dafür, dass Pillen mit diesem Wirkstoff vom Markt genommen werden.
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