
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich ab 1. Oktober in Quarantäne begeben – Foto: ©ArtushFoto - stock.adobe.com
Die Covid-19-Infektionszahlen sind wieder gestiegen. Bund und Länder haben daher neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird, soll eine Entschädigung für den Einkommensausfall künftig nicht mehr gewährt werden.
Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten bleibt bis Ende September bestehen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen zeige, dass ein niedrigschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich sei, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.
Ab dem 1. Oktober sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten dann aber dazu verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich in die eigene Wohnung zu begeben und sich für 14 Tage dort zu isolieren. Die Quarantäne soll frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgehoben werden können.
Verdachtsfälle und Kontaktpersonen prioritär getestet
Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen außerordentlich gering. Aus diesem Grund endet die kostenlose Test-Möglichkeit am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen in gefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Reihentestungen bei Lehrern und Erziehern
Angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas und Schulen sehen die Länder daneben auch zielgerichtete Reihentestungen vor allem bei den Lehrkräften und Erziehern vor.
Der Bund sagt weitere 500 Millionen Euro für verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu, sollte kein Präsenzschulbetrieb stattfinden können. Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.
Erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverweigerer
Für Verstöße gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister sollen darüberhinaus dafür sorgen, dass im Regional- und Fernverkehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverweigerer eingeführt werden kann.
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei der Bundesliga wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll. Bei privaten Feiern und Veranstaltungen bestimmt jedes Bundesland die Personen-Höchstgrenze.
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