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Qualität im Krankenhaus neu gestalten

Mittwoch, 19. August 2015 – Autor: Angela Mißlbeck
Die Qualität von Krankenhäusern soll künftig auch die Vergütung beeinflussen. Zu großer Sorgfalt bei der Einführung der qualitätsorientierten Vergütung von Kliniken mahnt die Unternehmensberatung Roland Berger in einer aktuellen Studie. Sie fordert neue Mess- und Managementsysteme für Krankenhausqualität.
Klinikqualität als Grundlage für die Vergütung braucht neue Indikatoren, meinen Consultants

Berater fordern neue Instrumente zu Messung von Qualität in Krankenhäusern – Foto: fotodo - Fotolia

Die Berater beobachten eine Verschlechterung der Qualität deutscher Krankenhäuser im internationalen Vergleich. Sie verweisen darauf, dass Deutschland 2005 im europäischen Vergleich noch auf Platz drei bei der Qualität stationärer Behandlungen gelegen habe, Ende 2013 jedoch nur noch auf Platz neun.

„Die Ausgaben werden oftmals nicht optimal eingesetzt, viele Krankenhäuser haben noch Verbesserungspotenzial“, sagt Peter Magunia, Leiter der Healthcare Practice Deutschland bei Roland Berger und Autor der aktuellen Studie „Qualitätsorientierte Vergütung im Krankenhaussektor: Die richtigen Anreize schaffen – Qualitätsdefizite in der stationären Versorgung beheben“.

Die Consultingfirma verweist allerdings auch auf die angespannte wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser. Bereits 40 Prozent der Krankenhäuser schreiben demnach rote Zahlen. In der Folge hätten sie wenig finanziellen Spielraum, um die Qualität stationärer Behandlungen weiter zu verbessern, so die Berater.

Das Krankenhausstrukturgesetz sieht künftig Zu- und Abschläge zur Vergütung in Abhängigkeit von der Versorgungsqualität vor. Magunia hält es für nötig, dass diese Reform kontrolliert eingeführt und ihre Umsetzung permanent überwacht wird. „In Deutschland wird die Behandlungsqualität bisher bei der Leistungsvergütung von Krankenhäusern nicht berücksichtigt, die Auswirkungen des neuen Systems sind daher nicht abschätzbar“, sagt Magunia. Notwendig seien daher unter anderem neue, standardisierte Indikatoren zur Qualitätsmessung und eine von öffentlicher Seite zur Verfügung gestellte Informationsplattform, die es den Patienten erlaubt, die Qualitätsniveaus einzelner Krankenhäuser objektiv vergleichen zu können.

Messung von Klinikqualität neu gestalten

Die Vorschläge der Berater im Einzelnen: Die gesetzliche Qualitätsmessung sollte umgestaltet werden. Das neugeschaffene Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen sollte konkrete Leistungsbereiche definieren, die sowohl wirtschaftlich als auch medizinisch relevant sind. Als Beispiel nennt die Studie Hüft-Implantationen. Gefordert werden auch klare Qualitätsmerkmale für eine hochwertige Behandlung. Die Häufigkeit der Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen betrachten die Berater als ein beispielhaftes Kriterium.

Neue Qualitätskriterien für Krankenhäuser schaffen

Bisherige, gesetzliche Indikatoren zur Qualitätsmessung halten sie nur für bedingt geeignet. Daher müssten zudem neue Indikatoren festgelegt werden, die das Behandlungsergebnis stärker berücksichtigen und eine Risikoadjustierung erlauben. „Eine Risikoadjustierung ist notwendig, um einen gerechten Vergleich zwischen der Behandlungsqualität verschiedener Krankenhäuser zu gewährleisten. Nur so können die Messergebnisse zwischen einem Krankenhaus der Grundversorgung und einem Universitätsklinikum vergleichbar gemacht werden“, so Peter Magunia. Er fordert zudem, dass die Qualitätsmessung für alle Kostenträger und Krankenhäuser standardisiert vorgegeben wird. Zudem müssten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Behandlungsdaten von Krankenkassen und Krankenhäusern sammeln und auswerten zu können.

Foto: fotodo - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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