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Patienten nach der Klinik-Entlassung nicht mehr allein gelassen

Montag, 16. Oktober 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Seit Anfang Oktober müssen die Krankenhäuser in Deutschland dafür sorgen, dass Patienten nach einem Klinikaufenthalt weiter versorgt sind. Das sieht eine Vereinbarung zum Entlassmanagement der Kliniken vor.
nach der Klinik greift das Entlassmanagement der Krankenhäuser

Neues Entlassmanagement im Krankenhaus soll Drehtüreffekt entgegenwirken. – Foto: ©lofik - stock.adobe.com

Wer mit einem entgleisten Diabetes oder einem anderen akuten Ereignis wie etwa einem Schlaganfall ins Krankenhaus kommt, der kann sich nur schlecht auf die Rückkehr aus der Klinik vorbereiten. Erfolgt die Krankenhausentlassung dann auch noch am Freitagnachmittag und ist der Patient zuhause allein, besteht die Gefahr, dass er übers Wochenende ohne angemessene Versorgung ist. Für Krankschreibung, Anschluss-Medikamente und weitere Dinge, die für die Versorgung zuhause nötig sind, mussten die Patienten nach einer Krankenhausentlassung bislang oft direkt zum niedergelassenen Arzt – egal wie schwach sie noch waren. Das macht deutlich: Die Entlassung nach einem Krankenhausaufenthalt war bisher nicht im Sinne der Patienten geregelt.

Die Politik hat den Handlungsbedarf hier bereits vor Jahren erkannt und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband im Versorgungsstärkungsgesetz dazu verpflichtet, diese Versorgungslücke zu schließen. Das sollte eigentlich bis Ende 2015 geschehen, ist jedoch erst in diesem Jahr gelungen, weil die beteiligten Institutionen sich nicht einigen konnten.

Seit 1. Oktober ist Entlassmanagement bundesweit Pflicht

Seit erstem Oktober ist nun endlich die Rahmenvereinbarung in Kraft, auf die Krankenkassen, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sich verständigt haben. Sie sieht vor, dass Krankenhäuser den weiteren Versorgungsbedarf der Patienten bei der Entlassung prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen müssen.

Unter anderem können Patienten nun bereits bei der Entlassung krankgeschrieben werden und müssen nicht extra deshalb zum Arzt gehen. Auch Medikamente und Hilfsmittel müssen die Kliniken nun bei der Entlassung verordnen falls nötig. Das gilt auch für Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege oder Soziotherapie. Zudem kontaktieren die Kliniken gegebenenfalls weiterbehandelnde Ärzte oder Einrichtungen, damit diese die nötigen Informationen erhalten.

Krankenkassen erhoffen durch Entlassmanagement bessere Patientenversorgung

„Gerade ältere und alleinstehende Menschen fragen sich oft mit Sorge, wie komme ich nach der Operation alleine zurecht? Was ist, wenn ich Schmerzen habe? Hier hilft das neue Entlassmanagement“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek. Elsner weist darauf hin, dass viele Kliniken schon lange ein Entlassmanagement betreiben. Nun ist eine strukturierte und gut organisierte Überleitung der Patienten in die Anschlussversorgung in allen Krankenhäusern Pflicht. sicherstellen.

Elsner: „Das neue Entlassmanagement wird Versorgungslücken schließen. Und wir verhindern damit Drehtür-Effekte: Durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Klinik können unnötige Wiederaufnahmen von Patienten verhindert werden.“

Foto: lofik – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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