Mehr Sicherheit beim Medikamentenkauf im Internet
„Ab sofort profitieren Verbraucher von EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit“, verspricht das Dimdi – Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information. Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet jetzt zugelassene Händler. Mit einem Klick auf dieses Logo kann laut Dimdi jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter von den zuständigen Kontrollbehörden erfasst und zum Arzneimittel-Versandhandel berechtigt ist.
Mit dem Logo auf der Homepage zeigt ein Versandhändler an, dass er nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Weil das Logo an sich aber nicht fälschungssicher ist, rät das Dimdi Verbrauchern zu der Devise „Klicken - Prüfen – Kaufen“.
Wer das Logo anklickt, ruft den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Der Registereintrag enthält unter anderem die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch die der zuständigen Überwachungsbehörde. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollte man bei einer Webseite Medikamente einkaufen. Denn alle zugelassenen Online-Apotheken und -Händler sind in den jeweiligen Registern der EU-Länder erfasst.
In Deutschland liegt dieses Register beim Dimdi, das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. Im neuen Versandhandels-Register listet das Dimdi rund 1000 Internetapotheken mit Sitz in Deutschland. Freiverkäufliche und nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in Deutschland aber nicht nur Apotheken, sondern auch andere Händler versenden. Das DIMDI führt für diese Händler eine zweite Liste. Bislang sind dort acht weitere Händler verzeichnet. Verbraucher können auch die vollständigen Listen des Dimdi zur Prüfung nutzen.
EU-Logo ist Pflicht für den Arzneimittel-Versandhandel
Das neue gemeinsame EU-Logo ersetzt das bisherige Sicherheitslogo des DIMDI. Das alte Logo war für die Apotheken noch freiwillig. Das neue EU-Logo ist Pflicht für alle Online-Apotheken und –Arzneimittelhändler. Sie müssen es künftig gut sichtbar auf ihren Webseiten anzeigen. Am Logo ist zugleich das Land erkennbar, in dem der Händler niedergelassen ist. Die entsprechende Flagge ist integriert und der Text in der jeweiligen Landessprache verfasst.
Damit will die EU dem wachsenden Risiko entgegenwirken, dass Verbraucher an gefälschte Medikamente geraten. Diese Gefahr ist laut Dimdi gerade im Internet hoch. Gefälschte Medikamente enthalten demnach oft keine oder falsch dosierte Wirkstoffe. Selbst gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe sind den Angaben zufolge nicht selten. In jedem Fall bergen Arzneimittelfälschungen hohe Risiken für die Anwender.
Sicherheit beim Medikamentenkauf im Internet: Vorsicht bei „Sonderangeboten“
Das Dimdi hat zusätzliche Ratschläge, wie illegale Anbieter leichter erkannt werden können. Zu Vorsicht rät die Behörde unter anderem, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Originalrezept erhältlich sind. Auch wenn ein sonstiger Versandhändler in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel anbietet, ist Misstrauen angebracht. Dasselbe gilt, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel abgebildet oder zu Sonderpreisen angeboten werden, da beides in Deutschland verboten ist, oder wenn die Preise der angebotenen Medikamente stark vom marktüblichen Preis abweichen. Weitere Hinweise auf zweifelhafte Angebote sind viele Schreibfehler auf der Homepage, Angebote wie Mengenrabatt oder Probepackungen und das Fehlen eines Impressums auf der Webseite, das Inhaber, Adresse, zuständige Aufsichtsbehörde und zuständige Apothekerkammer nennt. Das Dimdi rät, auf keinen Fall Arzneimittel einzunehmen, die ohne Originalschachtel geliefert werden oder bei denen Packung oder Tabletten ungewöhnlich aussehen oder riechen.
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