Maskenpflicht in der Bahn entfällt, vielerorts auch im öffentlichen Nahverkehr

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Zum 2. Februar wird die Maskenpflicht in der Bahn ausgesetzt. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsministerium und Landesregierungen. Die haben die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr vielerorts schon aufgehoben. Bei den Test-Regeln gibt es eine bundesweite Änderung.
Die Pandemielage habe sich stabilisiert. Die 7-Tage-Inzidenz ist halb so hoch wie noch vor einem Monat. Das Abwassermonitoring zeigt konstante oder fallende Werte, die Zahl der Hospitalisierungen geht weiter zurück, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Schutz für medizinische und Pflegeeinrichtungen bleibt
Die Bevölkerung habe eine hohe Immunität aufgebaut und Experten gehen nicht davon aus, dass es noch zu einer großen Winterwelle kommen werde. Auch neue besonders gefährliche Varianten seien in den kommenden Wochen und Monaten unwahrscheinlich.
"Wir werden vulnerable Gruppen weiter schützen und die Pandemie im Blick behalten", so Bundesgesundheits-Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Maskenpflicht bei der Bahn entfällt, vielerorts auch im Nahverkehr
Lauterbach betonte dennoch, dass das freiwillige Maskentragen in Innenräumen und Zügen auch weiterhin sinnvoll sei: "Jeder, der sich und andere schützen möchte, sollte weiterhin die Maske tragen."
Nicht nur die Maskenpflicht in der Bahn entfällt, vielerorts auch im öffentlichen Nahverkehr. In Sachsen-Anhalt, Bayern und Schleswig-Holstein gilt dies bereits. Sachsen zieht heute nach. Hamburg und Nordrhein-Westfalen schließen sich am 1. Februar an, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen einen Tag später.
In diesen Ländern gibt es keine Isolationspflicht mehr
Zugleich hatten einige Bundesländer bereits Ende 2022 die Isolationspflicht für positiv auf Covid-19 getestete Personen abgeschafft. Sie beträgt an sich 5 Tage. Vorreiter waren Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz und Saarland zogen nach.
Niedersachen, Hamburg und Bremen folgen am 1. Februar, Thüringen am 3. Februar. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Regelung Anfang März. Wer in diesen Bundesländern einen positiven Test hat, muss außerhalb seiner Wohnung und bei Kontakt zu anderen Menschen eine OP-Maske oder FFP-2-Maske tragen.
Kostenlose Tests nur noch für Kliniken und Pflegeheime
Für Beschäftigte in onkologischen Stationen im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen bleiben auch in diesen Bundesländern die Beschäftigungs- und Betretungsverbote für Corona-Infizierte erhalten. Sie bekommen auch weiterhin einen kostenlosen Test, um nach dem Ende ihrer Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Auch wer einen Angehörigen in Klinik oder Pflegeheim besucht, kann sich bis 28. Februar kostenlos testen lassen.
Der kostenlose Bürgertest um sich nach einer Infektion aus der Isolation "freizutesten", entfällt aber ab heute - eben weil es in vielen Ländern keine Isolations- und Quarantänepflicht mehr gibt. Diesen Test müssen die Bürger bei Bedarf selbst zahlen. Das berichtet die Online-Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung.