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Masern: Spahn will Impfpflicht nicht nur für Kinder

Montag, 6. Mai 2019 – Autor:
Bundesgesundheitsminister Jans Spahn (CDU) will die Masern-Impfung zur Pflicht machen - für Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen wollen sowie für Erwachsene aus bestimmten Berufsgruppen.
Kleinkind, Impfen, Kinderarzt, Spritze

In Frankreich und Italien ist die Masern-Impfung für Kinder Pflicht – Foto: ©andriano_cz - stock.adobe.com

Bundesgesundheitsminister Jans Spahn (CDU) will die Masern-Impfung ab März 2020 zur Pflicht machen - und zwar für alle Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen wollen. Andernfalls werde das Kind vom Kita-Besuch ausgeschlossen, bei Schulkindern ohne Impfung könnte den Eltern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen. Das sagte der Politiker der Bild am Sonntag.

Die Pflicht-Impfung ist Teil eines von Spahn vorgelegten Gesetzentwurfes, über den der Bundestag noch abstimmen muss. Die Kinder sollen so davor geschützt werden, sich mit der Infektionskrankheit anzustecken. Masern können schwere Verläufe haben, in seltenen Fällen kommt es Jahre nach der Erkrankung zu tödlichen Komplikationen.

Für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen gilt eine Ausnahme

Kinder, die bereits eine Kita oder Schule besuchen, müssten den Nachweis über die erfolgte Masern-Impfung bis zum 31. Juli des nächsten Jahres nachreichen. Kinder, die aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen nicht geimpft werden dürften, sollen dieses ebenfalls nachweisen.

Besonders Babys unter zehn Monaten sind von einer Ansteckung gefährdet, da sie noch nicht geimpft werden können. Der so genannte "Nestschutz" durch mütterliche Antikörper, die über die Nabelschnur auf den kindlichen Organismus übergegangen sind, reicht nach den ersten Lebensmonaten nicht mehr aus. Der Nestschutz funktioniert auch nur, wenn die Mutter selbst die Masern-Erkrankung durchgemacht hat oder geimpft wurde.

Masern: Spahn will Impfpflicht nicht nur für Kinder

Spahn will die Impfpflicht gegen Masern nicht nur für Kinder, sondern – so sieht es der Gesetzentwurf vor - auch für Erwachsene aus bestimmten Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher und Personal in medizinischen Einrichtungen wie Arzt-Praxen oder Krankenhäusern.

Insgesamt 543 Masernerkrankungen wurden dem Robert Koch-Institut 2018 übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. "Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin", betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der Impfstatus unklar ist.

Auch Grüne sind jetzt für Pflichtimpfung gegen Masern

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, befürwortet Spahns Pläne, sieht aber mögliche Probleme bei der Umsetzung. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa sagte er: "Eine Impfpflicht lässt sich leicht verlangen, aber ist schwer umzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder mit der Polizei zum Impfen schleppt." Deshalb müsse man versuchen, mit Vernunft auf die Menschen einzuwirken. Man werde darüber hinaus aber auch an einigen Strafen nicht vorbeikommen.

Nach anfänglichem Widerstand unterstützen jetzt auch die Grünen das Vorhaben, die Masern-Schutzimpfung zur verbindlichen Bedingung für die Aufnahme von Kindern in Kitas machen. Einen ausreichenden Impfschutz müssten auch Erwachsene nachweisen, die in Betreuungseinrichtungen für Kinder, Schulen oder Pflegeeinrichtungen arbeitet. Um die Impfquoten bei Erwachsenen für Masern und anderen empfohlenen Impfungen zu erhöhen, soll ein "Einladungswesen" durch niedergelassene Ärzte etabliert werden.

In Italien gibt es bereits ein Bußgeld für Impfunwillige

In der DDR gab es eine staatliche Impfpflicht, geimpft wurden Kinder und Jugendliche gegen verschiedene Infektionskrankheiten, auch gegen Masern. In Frankreich gilt seit Beginn 2018 eine erweiterte Impfpflicht. Danach sollen Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren auch eine Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Meningokokken C und Pneumokokken erhalten. Eltern müssen in Kindergärten und Schulen entsprechenden Nachweise vorlegen.

In Italien müssen Eltern ihre Kinder bereits seit Mitte 2017 gegen zehn Erkrankungen impfen lassen, darunter Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken. Weigern sich Eltern, dürfen sie ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten bringen und können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Foto: adriano_cz/fotolia.com

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