Konversionstherapien zur „Heilung“ von Homosexualität werden verboten
Therapiemethoden zur Umerziehung und vermeintlichen „Heilung“ homosexueller Menschen verursachen oft schweres Leid. Sie sollen daher in Zukunft untersagt werden, zumindest bei Minderjährigen. Der Bundestag hat ein Verbot der „Konversionsbehandlungen“ beschlossen. Demnach sollen Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung bis zum Alter von 18 Jahren verboten werden. Strafen drohen aber auch bei der Behandlung von Volljährigen, wenn diese durch Zwang, Drohungen oder Täuschung zu der Maßnahme bewegt werden.
Homosexualität ist keine Krankheit
Behandlungen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien) sind nicht nur sinnlos, sondern auch unnötig. „Homosexualität ist keine Krankheit“, erklärt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Daher sei schon der Begriff Therapie irreführend.
Bisher konnte keine Studie Hinweise darauf liefern, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann. Nachgewiesen sind vielmehr schwerwiegende gesundheitliche – körperliche und seelische – Schäden durch solche „Therapien“. Folgen können Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und sogar Suizide sein.
Konversionstherapien gelten als Menschenrechtsverletzung
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine „Therapie“ besteht. Genauso sieht es der Weltärztebund: Bereits 2013 hat er die sogenannte Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt.
Dennoch gibt es in Deutschland immer noch Organisationen und Menschen, die die Überzeugung vertreten, nicht heterosexuelle Orientierungen oder abweichende Geschlechtsidentitäten seien behandlungsbedürftig. Mit dem neuen Gesetz sollen nun Konversionstherapien zumindest für Minderjährige verboten werden – und auch jegliche Werbung für solche Verfahren. Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld geahndet.
Kritiker fordern Nachbesserung
Kritikern geht das Verbot jedoch nicht weit genug. So fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Linke und Grüne sehen dies ähnlich. Mindestens bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, so die Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws.
Gefordert wird auch, dass Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für „Umerziehungsversuche“ gezogen werden können. Zwar sind auch für sie im neuen Gesetz Sanktionen geplant. Doch die Strafbarkeit ist hier auf „Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ begrenzt und somit vermutlich schwer umsetzbar. Der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg machte deutlich: „Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber.“
Dennoch stimmte die FDP für den Gesetzentwurf der Koalition. Linke, Grüne und AfD enthielten sich. Voraussichtlich Mitte dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen.
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