Körperwelten-Museum darf öffnen
Ab Mitte Februar will Gunther von Hagens seine plastinierten Körper und Körperteile dauerhaft am Alexanderplatz beheimaten. Gegen diese Pläne sperrt sich der Bezirk Mitte jedoch mit allen Mitteln. Die Behörde verbot zunächst die Ausstellung. Das Argument: Eine Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz könne nicht erteilt werden, da die öffentliche Ausstellung von Leichen verboten sei.
Mit dieser Rechtsauffassung ging der Bezirk vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allerdings baden. Das Gericht entschied im Dezember 2014, dass eine Genehmigung gar nicht erforderlich ist, da plastinierte Leichen von dem Bestattungsgesetz nicht erfasst werden. Das Gesetz ziele auf die schnelle Bestattung Verstorbener ab. Weil Plastinate aber einer Bestattung weder zugänglich noch hierfür vorgesehen seien, erstrecke sich das Gesetz nicht auf sie, so das Gericht. Plastinate würden nicht verwesen und könnten damit nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Die Ausstellung von Plastinaten entspreche zudem den öffentlichen Sammlungen anatomischer Präparate, deren Bestattung der Gesetzgeber ebenfalls nicht miterfassen wollte. Der Bezirk, so die Richter, könne nur bei einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung die Ausstellung verhindern.
Bezirk unterliegt zweimal vor Gericht
Gegen dieses Urteil legte der Bezirk Berufung ein. Gleichzeitig untersagte er den Museumsbetreibern nochmals mittels einer sofortigen Anordnung die Eröffnung der Ausstellung und drohte bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Tag an.
Aber auch dieser Versuch, die Ausstellung zu verhindern, hatte vor Gericht keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht gab jetzt dem Eilantrag der Museumsbetreiber statt und erlaubte die Eröffnung. Nach wie vor, so das Gericht, sei für einen Verstoß gegen das Bestattungsgesetz, wie er von dem Bezirk geltend gemacht werde, nichts ersichtlich. Die Argumentation, wonach das Gesetz auf anatomische Dauerpräparate wie Plastinate nicht anwendbar sei, habe das Bezirksamt wieder nicht nicht entkräftet.
Körperwelten-Ausstellung schon dreimal in Berlin zu sehen
Der Bezirk kündigte bereits Rechtsmittel an. Schon im Vorfeld hatte Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) bekräftigt, im Falle einer Niederlage Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.
Die Kuratorin der Ausstellung, Angelina Whalley, und ihr Mann Gunther von Hagens sind davon überzeugt, dass das Museum eine "weltweite Attraktion" für Berlin wird. In einer Emnid-Umfrage hätten sich 2006 rund 63 Prozent der Berliner für die Einrichtung eines Menschen-Museums in ihrer Stadt ausgesprochen. Die "Körperwelten"-Ausstellung war in den vergangenen Jahren in Berlin schon dreimal zu sehen – auch ohne Genehmigung.
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