Koalitionsvereinbarung – Versorgungsqualität und Patientensicherheit

Schwarz-Rot will Stärkung der Versorgungsqualität – Foto: Teteline - Fotolia
Die Möglichkeiten, dass sich in unterversorgten Gebieten ausreichend Ärzte niederlassen, sollen ausgebaut werden. Hierzu wollen die Koalitionäre Rahmenbedingungen flexibilisieren und bürokratische Anforderungen abbauen. Die Möglichkeiten für Krankenhäuser, die Zulassung zur ambulanten Versorgung zu erhalten, sollen sich verbessern. Kommunen erhalten die Option, Medizinische Versorgungszentren zu gründen.
Wie bei Gesundheitsstadt Berlin bereits berichtet, erhalten die Krankenkassen größere Freiräume, einzelne Versorgungsverträge mit Leistungserbringern zu erschließen (Selektivverträge). Die Koalition möchte die Qualitätssicherung sektorenübergreifend (auf Basis von Routinedaten) neu gestalten. Hierzu wird auch ein neues Qualitäts-Institut gegründet.
Sektorenübergreifende Versorgung soll mit 300 Millionen Euro gefördert werden
Zur Förderung neuer sektorenübergreifender Versorgungsformen und der Versorgungforschung sollen 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon sind 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung reserviert. Hier greift Schwarz-Rot eine Forderung von vielen Wissenschaftlern auf, die Versorgungsforschung in Deutschland endlich substantiell zu verbessern, denn oftmals ist unbekannt, welche Konzepte und Maßnahmen für eine bessere Versorgung der Patienten wirklich sinnvoll, wirtschaftlich und qualitativ zielführend sind.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen für die Patienten verständlicher und transparenter werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dies sicherstellen und auch dafür sorgen, dass Patientenbefragungen in die Qualitätsberichte integriert werden. Das neue Qualitäts-Institut soll alle Qualitätsdaten online stellen und zudem die zahlreichen Qualitätszertifikate beurteilen.
Qualität soll sich lohnen
Gute Qualität soll sich lohnen. Das System der Mehrleistungsabschläge will Schwarz-Rot so verändern, dass Leistungen mit nachgewiesener hoher Qualität von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen sind. Und die Koalitionäre erwägen darüber hinaus, für besonders gute Qualität Zuschläge zu bezahlen. Für planbare (elektive) Leistungen könnten die Leistungserbringer mit den Kassen modellhaft Qualitätsverträge abschließen. Operiert soll nur noch werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Patienten erhalten „regelhaft“ die Möglichkeit, Zweitmeinungen bei einem Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die Patienten auf deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung hinweisen. Überdies plant der Gesetzgeber, ein Transplantationsregister und ein Implantateregister aufzubauen, um die Patientensicherheit und Qualität zu verbessern. Auch wird den Wünschen der Universitätskliniken und Krankenhäuser der Maximalversorgung Rechnung getragen, wonach deren Leistungen im DRG-System besser vergütet werden sollen.
Neues Vergütungssystem in der Psychiatrie
Darüber hinaus sehen die Koalitionäre ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie vor. Ziel ist es, die Behandlung über die Sektorengrenze stationär-ambulant hinweg zu verbessern, die Verweildauer in der Behandlung zu verkürzen und vor allem „Drehtüreffekte“ zu vermeiden, wonach Patienten immer wieder zwischen Krankenhaus und ambulanter Behandlung hin- und hergeschoben werden. Hier sollen „systematische Veränderungen des Vergütungssystems“ vorgenommen werden.