Kassen zahlen ab sofort Knochendichtemessung unter Antihormontherapie
Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 70.000 Frauen an Brustkrebs. Rund zwei Drittel der Frauen haben einen hormonabhängigen Tumor und die meisten von ihnen müssen sich einer Antihormontherapie unterziehen. Durch den Hormonentzug steigt jedoch das Osteoporoserisiko drastisch an. Eine Knochendichtemessung, die so genannte Osteodensitometrie – kann das individuelle Osteoporoserisiko abklären. Damit können Ärzte Nutzen und Risiken einer Arzneimitteltherapie besser abschätzen.
Bislang wurde die Untersuchung jedoch nur dann von den gesetzlichen Kassen bezahlt, wenn Frauen bereits eine Fraktur ohne adäquates Trauma erlitten haben und gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose bestand.
Geänderte G-BA Richtlinie seit 1. Januar in Kraft
Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde dies nun ab 1. Januar geändert. Seither haben alle Frauen mit Brustkrebs unter einer antihormonellen Behandlung einen Anspruch auf eine Untersuchung der Knochendichte. „Durch den Beschluss des G-BA kann eine Osteodensitometrie fortab auch bei Versicherten durchgeführt werden, die noch keine Fraktur erlitten haben. Voraussetzung ist, dass aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde bereits die Absicht besteht, eine spezifische medikamentöse Therapie durchzuführen“, erklärte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. Der Bewertungsausschuss des G-BA habe die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten für die Vertragsärzte im EBM hierzu mit Wirkung zum 1. Januar 2014 geschaffen, so die Sprecherin weiter.
Kassen müssen jetzt zahlen, bevor die Knochen brechen
Eva Schumacher-Wulf, Chefredakteurin des Brustkrebsmagazins Mamma Mia!, begrüßte die geänderte Richtlinie: „Es ist lange überfällig, dass die Kosten für eine Knochendichtemessung bei diesen Frauen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden - und zwar bevor die Knochen brechen!"
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