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Ist Methadon als Krebsmittel überhaupt erlaubt?

Montag, 17. Juli 2017 – Autor:
Wenn die Schulmedizin nichts mehr in petto hat, dürfen Ärzte auch ein off-Label-Medikament wie Methadon verschreiben. Patienten haben allerdings keinen Anspruch darauf. Denn der Arzt muss von einer Heilmethode einigermaßen überzeugt sein.
Austherapierte Patientin: Ein Heilversuch mit Methadon wäre rein rechtlich möglich

Austherapierte Patientin: Ein Heilversuch mit Methadon wäre rein rechtlich möglich – Foto: ©JPC-PROD - stock.adobe.com

Patienten beklagen sich, dass Ärzte ihnen Methadon als Wirkverstärker der Chemotherapie verweigern und schließen sich in sozialen Netzwerken zusammen. Medizinische Fachgesellschaften kontern, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für den Nutzen gebe und warnen vor dem Mittel. Und die Uniklinik Ulm löscht Pressemitteilungen, in denen sie einst den Einsatz von Methadon bei der Behandlung von Krebspatienten propagierte. Seit mehrere TV-Sender über beeindruckende Behandlungserfolge von Methadon in der Krebstherapie berichteten, ist eine kontroverse, zum Teil hoch emotionale Debatte über das Schmerzmittel im Gang.

Wirkverstärker der Chemo vor zehn Jahren entdeckt

Kurz zusammengefasst: 2007 entdeckte Dr. Claudia Friesen vom Universitätsklinikum Ulm, dass D, L Methadon die Wirkung einer Chemotherapie verstärken kann. Nach diesen Erkenntnissen erleichtert das Opioid die Aufnahme des Zellgifts (Chemotherapie) in den Tumorzellen und der Abtransport wird gehemmt. In der Folge sprechen selbst resistent gewordene Tumore wieder auf Zytostatika an. Friesens Versuche fanden im Labor an Krebszellen statt, decken sich aber mit klinischen Erfahrungen. Unter anderem vom Iserlohner Palliativmediziner und Hausarzt Hans-Jörg Hilscher, der nach eigenen Angaben zahlreiche Komplettremissionen an seinen unheilbar kranken Patienten beobachtet hatte. Inzwischen besitzt Friesen eine Kartei mit hunderten derartiger Fälle.

Doch in der Wissenschafts-Community stoßen Friesens Erkenntnisse auf Widerstand. Kaum eine Fachgesellschaft hat es in den letzten Wochen versäumt, vor dem unkritischen Einsatz von Methadon zu warnen. Von fehlenden klinischen Studien ist die Rede und von tödlichen Nebenwirkungen. Erst am Montag hatte sich die Deutsche Schmerzgesellschaft in einer Mitteilung gegen den Einsatz ausgesprochen. Methadon sei kein Krebsmittel, sondern eine „problematische Substanz“, hieß es.

In diesen Fällen sind individuelle Heilversuche erlaubt

Trotz all dieser Bedenken, die ein wenig übertrieben klingen, da Krebspatienten Methadon ja auch als Schmerzmittel kriegen - rechtlich ist die Sache ziemlich eindeutig: Wenn alle Methoden der Schulmedizin ausgeschöpft sind und keine Standards mehr existieren, zum Beispiel weil der Patient austherapiert ist, darf der Arzt auch eine Therapie mit Methadon in Betracht ziehen. Es handelt sich dann um einen individuellen Heilversuch. Im Rahmen seiner Methodenfreiheit kann der Arzt das Mittel empfehlen, er muss es aber nicht, wie der Berliner Medizinrechtler Prof. Christian Dierks kürzlich im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin erklärte. „Wenn ein Arzt nicht davon überzeugt ist, damit dem Patienten zumindest potenziell etwas Gutes tun zu können, darf er so auch nicht behandeln“, betonte er. Insofern hätten Patienten auch keinen Anspruch darauf. In dem Interview geht der Fachanwalt für Medizinrecht auch auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein. Auch hierzu existieren strenge Regelungen.

Therapiekosten sind nicht das Problem

In Anbetracht des niedrigen Preises von D, L Methadon von gerade mal zwanzig Euro im Monat, dürften die Therapiekosten allerdings das geringere Problem sein. Im Moment steht vielmehr die Frage im Raum, wer die Millionen zahlt, die die erforderlichen klinischen Studien kosten. Ob die Deutsche Krebshilfe einen entsprechenden Antrag vom Tumorcentrum Heidelberg auf eine Studie mit Hirntumorpatienten bewilligt, wird sich vermutlich bis Herbst entscheiden. Dann wäre zumindest ein Anfang gemacht und man wird sehen, ob die Skeptiker Recht behalten oder Friesens Erkenntnisse doch noch Anerkennung finden. 

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin

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