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Herz-OPs: Neue Ansprüche auf Zweitmeinung

Mittwoch, 29. Juni 2022 – Autor:
In zwei weiteren Fällen haben gesetzlich versicherte Herzpatienten vor einer Operation künftig Anspruch auf ein ärztliches Zweitmeinungsverfahren: wenn sie einen Defibrillator implantiert bekommen sollen; oder einen Herzschrittmacher.
Operation am offenen Herz.

Herz-Operation (Symbolbild) – Foto: Pixabay.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands hat mit seinem aktuellen Beschluss die Patientensicherheit von Herzpatienten gestärkt: Das Recht auf eine fachärztliche Zweitmeinung für planbare Herzeingriffe wurde erweitert. Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) als medizinische Fachgesellschaft rät Patienten, dieses neue Recht auch unbedingt in Anspruch zu nehmen. Eine Herz-Operation ist diffizil und will gut überlegt und beschlossen sein.

Ärztliche Zweitmeinung jetzt bei vier Herz-Indikationen – statt zwei

Bisher war das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung in zwei Fällen vorgesehen: bei Herzkatheter-Untersuchungen und bei einer Verödung von Herzgewebe (Ablationen). Mit seinem Beschluss vom 19. Mai dieses Jahres ergänzte der G-BA die bereits bestehende Richtlinie um zwei weitere Indikationen: wenn Patienten einen Defibrillator oder einen Herzschrittmacher implantiert bekommen sollen. Bei vier Formen von planbaren Operationen am Herz haben gesetzlich Versicherte damit gemäß Paragraf 27b Sozialgesetzbuch V jetzt einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Was ist der Sinn der doppelten und unabhängigen Begutachtung?

Sinn dieses doppelten Begutachtung vor einer Operation am lebenswichtigen Organ Herz: Das Mehr-Augen-Prinzip diene vor allem der Patientensicherheit und trage entscheidend dazu bei, die bestmögliche Therapieentscheidung für den Patienten zu treffen, heißt es bei der DGTHG. Ziel der Richtlinie ist es, dass sich Patienten mit Herzrhythmusstörungen von Ärzten mit besonderen Fachkenntnissen über die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative Behandlungsverfahren beraten lassen können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen in Deutschland

an erster Stelle der Todesursachen-Statistik

Herzteams sollten interdisziplinär sein – und der Patient auf Augenhöhe mit dabei

Um allen Herzpatienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen, plädiert die DGTHG für eine grundsätzliche Entscheidungsfindung in interdisziplinären Herz-Teams, die mindestens aus Vertretern Fachgebiete Herzchirurgie und Kardiologie bestehen. Für bestimmte herzmedizinische Eingriffe sind Herzteamstrukturen bereits durch Richtlinien festgelegt; die Einbeziehung der Patienten ist hier verpflichtend. Vor planbaren Eingriffen sollten Herzkranke daher auf Entscheidungen im Herz-Team achten beziehungsweise diese einfordern. Bundesweit gibt es derzeit 78 herzchirurgische Fachabteilungen, die Herzteam-Prozesse fest verankert haben.

Hauptkategorie: Medizin
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