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Hebammen kritisieren hohe Beiträge zur Haftpflichtversicherung

Mittwoch, 4. Juli 2018 – Autor: anvo
Deutschlands freiberufliche Hebammen stöhnen über die hohen Beitragssätze zur Haftpflichtversicherung. Zum 1. Juli sind diese wieder gestiegen. Der Deutsche Hebammenverband fordert eine Entlastung der Hebammen sowie eine langfristige Lösung bei der Haftplicht.
Hebammen, Haftpflichtversicherung, Deutscher Hebammenverband, Geburtshilfe

Die Geburtshilfe in Deutschland steckt in der Krise

Trotz der großen Wichtigkeit ihrer Arbeit gibt es in Deutschland zu wenig Hebammen. In der Folge schließen immer mehr Kreißsäle und Schwangere haben Mühe, überhaupt eine Hebamme zu finden. Eines der Probleme, dass regelmäßig auch vom Deutschen Hebammenverband moniert wird sind die hohen Versicherungsprämien für freiberufliche Geburtshelferinnen. Zum 1. Juli 2018 ist die Haftpflichtprämie für freiberuflich tätige Hebammen auf jährlich 8.174 Euro gestiegen. 

Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) sind rund 2.600 freiberufliche Hebammen betroffen, die 21 Prozent aller Geburten in Deutschland begleiten – in Kliniken als Beleghebammen, in Geburtshäusern und zu Hause. Eine Ausgleichszahlung der Krankenkassen in Form eines Sicherstellungszuschlags mildert diese finanzielle Belastung der Hebammen zwar etwas ab, dennoch besteht nach Einschätzung des DHV immer noch eine Lücke. Bis heute wurden nach Berechnungen des Verbands erst rund die Hälfte der Versicherungskosten an Hebammen erstattet.

DHV: Hebammen müssen stärker entlastet werden

„Der Sicherstellungszuschlag bedeutet eine Entlastung für Hebammen in der Geburtshilfe. Er ist für uns jedoch nur eine Zwischenlösung“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Von Juli 2015 bis April 2018 wurden nach Aussage der Bundesregierung 20,56 Mio. Euro Zuschlag an 3.040 Hebammen ausgezahlt. Der DHV geht jedoch auf Basis der bei ihm rund 2.600 mit Geburtshilfe versicherten Hebammen davon aus, dass der bisher ausbezahlte Zuschlag nur rund die Hälfte der Kosten abdeckt.

Der Eigenanteil von Hebammen steigt mit jeder Erhöhung der Haftpflichtkosten und die Beantragung ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Der DHV begrüßt deshalb die von der Gesundheitsministerkonferenz geforderte Überprüfung des Zuschlags und fordert weiterhin eine langfristige politische Lösung, beispielsweise durch einen Haftungsfonds. Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied und Beirätin für den Freiberuflichenbereich beim DHV, erklärt: „Wir benötigen eine tragfähige langfristige Lösung beispielsweise durch einen Haftungsfonds, der die Kosten auf mehr Schultern verteilt. Nur so können wir die sich immer weiter nach oben drehende Preisspirale und die damit einhergehende finanzielle Belastung der Kolleginnen endgültig stoppen.“

Beitragssatz zur Haftpflichtversicherung steigt weiter

Der Beitragssatz steigt für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen jedes Jahr weiterhin an. Ab dem 01.07.2019 wird er 8.664 Euro jährlich betragen und ab dem 01.07.2020 insgesamt 9.098 Euro jährlich. Da die Folgekosten für Geburtsschäden weiter steigen, beträgt die Deckungssumme inzwischen zehn Millionen Euro für jeden einzelnen Fall. Für Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, steigen die Prämien nicht. Hebammenschülerinnen und -studentinnen sind prämienfrei versichert.

Foto: © Kzenon - Fotolia.com

Hauptkategorien: Medizin , Gesundheitspolitik
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