Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann eine Berufskrankheit sein
Montag, 19. Januar 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung hin.
Hautkrebs kann als Berufskrankheit gelten!
Zu den „anerkennungswürdigen“ Hautkrebsformen gehören laut DGUV Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind hingegen das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom).
„Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung“, so die DGUV.
Hautkrebs - beruflich oder privat verursacht? Eine große Herausforderung für die Berufsgenossenschaften!
Die neue Berufskrankheit stelle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erklärte hierzu: "Bei dieser Berufskrankheit wird es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden.“ Umso wichtiger sei es, die Prävention weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.
Arbeitgeber sollten konsequent auf Vermeidung von Berufskrankheiten setzen
Darüber hinaus müssten zum Schutz der Beschäftigten gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwickelt werden. Das könne zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden oder auch durch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung. „Versicherten, bei denen ein beruflich verursachter Hautkrebs auftritt, bieten die Unfallversicherungsträger ambulante und stationäre Heilverfahren an. Hierfür stehen unter anderem auch die beiden Berufsgenossenschaftlichen Kliniken für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall und Falkenstein zur Verfügung.“, lautet ein Hinweis der DGUV. Auch gebe es schon jetzt für die Therapie viele Möglichkeiten. Im Vergleich zu anderen Tumorerkrankungen gelte der weiße Hautkrebs als gut behandelbar. Wichtig sei aber auch hier, die Erkrankung früh zu erkennen.