Hilft viel auch wirklich viel? Dieser Frage geht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun bei Brustkrebs und Lungenkrebs nach. Geprüft wird, ob bei diesen Operationen, Erfahrung und Routine tatsächlich zu einer besseren Behandlungsqualität führen. Die Beratungen dazu hat der G-BA vergangene Woche in Berlin aufgenommen. Ausschlaggebend waren Anträge des GKV-Spitzenverbandes.
Sollte der G-BA einen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität bei Brust- und Lungenkrebsoperationen sicher feststellen, wird es wohl bald gesetzlich festgelegte Mindestmengen für diese beiden Eingriffe geben. Das bedeutet, dass Kliniken, die die vorgeschriebenen Zahlen nicht erreichen, diese Eingriffe dann nicht mehr durchführen dürfen.
Am Ende zählt das Behandlungsergebnis
Bisher müssen sich nur zertifizierte Brust- und Lungenkrebszentren an Mindestmengen halten. Die Mengen werden allerdings „nur“ von den Fachgesellschaften vorgegeben. Gesetzlich zwingend sind sie nicht, lediglich eine von vielen Voraussetzungen für eine Zertifizierung. Noch kann in Deutschland jedes Krankenhaus so viel oder so wenig Lungenkrebs und Brustkrebs operieren, wie es will.
Das ist vielen Experten ein Dorn im Auge. Der Qualitätsmonitor 2018 von AOK und Gesundheitsstadt Berlin hat gute Argumente gegen die Gelegenheitschirurgie: „Viele Patienten in Deutschland sterben zu früh, weil sie in Kliniken operiert werden, die zu wenig Erfahrung mit komplizierten Krebs-OPs haben“, sagt Studienautor Prof. Thomas Mansky. Bei Lungenkrebs fanden die Autoren eine beachtliche Zahl an Kliniken, die im Schnitt gerade mal fünf Lungenkrebs-Operationen im Jahr durchführen, einige davon noch weniger. Dabei handelt es sich in der Regel um allgemeinchirurgische Abteilungen, die nur gelegentlich Thoraxchirurgie betreiben.
Laut dem Qualitätsmonitor könnte die Zahl der Todesfälle um etwa ein Fünftel von jetzt 361 auf 287 Todesfälle sinken, wenn alle Kliniken, die Lungenkrebs operieren, jährlich mindestens 108 dieser Eingriffe durchführen würden. Der G-BA befasst sich nun damit.
Für Bauchspeicheldrüsenkrebs gibt es schon gesetzliche Mindestmengen
Bislang gibt es in Deutschland zu sieben Leistungen gesetzlich festgelegte Mindestmengen. Das sind:
- Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende)
- Nierentransplantation (inkl. Lebendspende)
- Operationen von Speiseröhrenkrebs und andere komplexe Eingriffe am Ösophagus
- Operationen von Bauchspeicheldrüsenkrebs und andere komplexe Eingriffe an der Pankreas
- Stammzelltransplantationen
- Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)
- Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm
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