Für Nichtgeimpfte kein Gehalt mehr während der Quarantäne

– Foto: Adobe Stock/Milica
Nichtgeimpfte haben spätestens ab 1. November keinen Anspruch mehr darauf, während der behördlich angeordneten Quarantäne weiter Lohn zu erhalten. Das beschlossen die Gesundheitsminister der Länder. In Baden-Württemberg gilt diese Regelung bereits jetzt, in Schleswig-Holstein soll sie ab 1. Oktober gelten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, es sei gut, dass es jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe. Es sei "eine Frage der Fairness" gegenüber denjenigen, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung schützen. Sie fragten sich zu Recht, warum sie für Ungeimpfte zahlen sollten. Impfen bleibe eine freie Entscheidung. Wer sich dagegen entscheide, müsse aber die Kosten tragen, so Spahn.
Kontaktperson oder Rückkehrer aus Hochrisikogebiet
Das gilt für Ungeimpfte, die als Kontaktperson oder als Rückkehrer aus einem Hochrisikogebiet einem Tätigkeitsverbot beziehungsweise der Pflicht zur Isolierung unterliegen. Bislang wurde der Verdienst während der Auszeit weiter vom Arbeitgeber gezahlt und diesem auf Antrag vom Staat erstattet. Geimpfte müssen in diesen Fällen in der Regel nicht in Quarantäne.
Die Lohnfortzahlung sieht das Infektionsschutzgesetz § 56 vor. Dort steht aber auch: Der Anspruch entfällt, wenn sich Betroffene durch eine Impfung schützen könnten. Gezahlt wurde trotzdem, weil zunächst noch nicht alle Bürger ein Impfangebot erhalten hatten. Das hat sich mittlerweile geändert. Die neue Regel gilt nicht für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Auch wer krank ist erhält weiter Geld.
Keine kostenlosen Schnelltests mehr ab 11. Oktober
Die Quarantäne dauert zehn Tage, sie kann aber durch Corona-Tests verkürzt werden, nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test und nach sieben Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest.
Ab 11. Oktober werden keine kostenlosen Schnell-Tests mehr angeboten, sie müssen selbst bezahlt werden. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren sowie Schwangere können sich aber noch bis 31. Dezember ein Mal in der Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Kostenlos bleibt der Test für das Freitesten aus der Quarantäne, für Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keine Impfempfehlung gibt sowie für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Das müssen sie mit einem ärztlichen Attest in der Teststation nachweisen.