Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

Früherkennung mit CT: Bundesamt für Strahlenschutz kritisiert unzulässige Angebote

Dienstag, 17. September 2019 – Autor:
Krebs oder Herzleiden mittels einer CT-Untersuchung früh entdecken: Womit viele radiologische Praxen und Kliniken werben, ist in Deutschland bislang rechtlich nicht zulässig. Auf diesen in der Öffentlichkeit wenig bekannten Umstand weist das Bundesamt für Strahlenschutz jetzt hin.
CT-Früherkennungsuntersuchungen, Strahlenbelastung

Radiologen verdienen mit CT-Früherkennungsuntersuchungen viel Geld. Die Strahlenbelastung wird oft heruntergespielt

Früherkennungsuntersuchungen können schwere Krankheiten verhindern und Heilungschancen erhöhen. Mit solchen Aussagen werben Radiologen und Kliniken um Patienten. Doch kommen Röntgenstrahlen zum Einsatz, ist in Deutschland nur eine einzige Früherkennungsmaßnahme erlaubt: das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung.

CT-Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten sind dagegen bislang in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt hin. „Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, betont BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“

BfS beanstandet websites von radiologischen Anbietern

Das BfS hatte festgestellt, dass die im Internet bereitgestellten Informationen der Anbieter mehrheitlich auf Qualitätsmängel schließen lassen. Dafür hatte das Amt 150 Websites radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten, ausgewertet. Bemängelt wird unter anderem, dass die Angaben über die Strahlenrisiken insgesamt nur unzureichend seien und dass in der Regel detaillierte, fachlich valide und ausgewogene Informationen fehlten. Auch variierten die Angaben zu den Zielgruppen, der Durchführung der jeweiligen Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik erheblich – oft entbehrten sie der wissenschaftlichen Grundlage, so das BfR.

Irreführende Informationen

„Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend“, betont Paulini. Die Internet-Auswertung des BfS belege nachdrücklich die Notwendigkeit, bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen zu treffen, so Paulini weiter. Nur so ließen sich sowohl deren Nutzen und Qualität als auch die informierte Entscheidungsbildung möglicher Teilnehmer sicherstellen.

Niedrigdosis-CT für Raucher im Gespräch

CT-Früherkennungsuntersuchungen, die ja auch mit Röntgenstrahlen arbeiten, müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Durch das neue Strahlenschutzgesetzkönnte sich daran demnächst aber etwas ändern: Das Gesetz ermöglicht, weitere Röntgenuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs, Verengung der Herzkranzgefäße oder Osteoporose zuzulassen. Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für jedes in Frage kommende Untersuchungsverfahren einen wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Durchführung der Untersuchungen festgelegt werden. Aktuell läuft die Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern. Zugelassen ist diese Früherkennungsmaßnahme aber noch nicht. 

Foto: pixabay

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Früherkennung , Röntgen

Weitere Nachrichten zum Thema Früherkennungsuntersuchungen

13.06.2017

Schon seit 15 Jahren haben alle gesetzlich Versicherten ab dem 55. Lebensjahr Anspruch auf eine Darmspiegelung. Da bei der Untersuchung schon Krebsvorstufen entdeckt werden können, kann Darmkrebs in vielen Fällen verhindert werden.

Aktuelle Nachrichten

Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin