Früherkennung mit CT: Bundesamt für Strahlenschutz kritisiert unzulässige Angebote

Radiologen verdienen mit CT-Früherkennungsuntersuchungen viel Geld. Die Strahlenbelastung wird oft heruntergespielt
Früherkennungsuntersuchungen können schwere Krankheiten verhindern und Heilungschancen erhöhen. Mit solchen Aussagen werben Radiologen und Kliniken um Patienten. Doch kommen Röntgenstrahlen zum Einsatz, ist in Deutschland nur eine einzige Früherkennungsmaßnahme erlaubt: das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung.
CT-Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten sind dagegen bislang in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt hin. „Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, betont BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“
BfS beanstandet websites von radiologischen Anbietern
Das BfS hatte festgestellt, dass die im Internet bereitgestellten Informationen der Anbieter mehrheitlich auf Qualitätsmängel schließen lassen. Dafür hatte das Amt 150 Websites radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten, ausgewertet. Bemängelt wird unter anderem, dass die Angaben über die Strahlenrisiken insgesamt nur unzureichend seien und dass in der Regel detaillierte, fachlich valide und ausgewogene Informationen fehlten. Auch variierten die Angaben zu den Zielgruppen, der Durchführung der jeweiligen Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik erheblich – oft entbehrten sie der wissenschaftlichen Grundlage, so das BfR.
Irreführende Informationen
„Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend“, betont Paulini. Die Internet-Auswertung des BfS belege nachdrücklich die Notwendigkeit, bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen zu treffen, so Paulini weiter. Nur so ließen sich sowohl deren Nutzen und Qualität als auch die informierte Entscheidungsbildung möglicher Teilnehmer sicherstellen.
Niedrigdosis-CT für Raucher im Gespräch
CT-Früherkennungsuntersuchungen, die ja auch mit Röntgenstrahlen arbeiten, müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Durch das neue Strahlenschutzgesetzkönnte sich daran demnächst aber etwas ändern: Das Gesetz ermöglicht, weitere Röntgenuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs, Verengung der Herzkranzgefäße oder Osteoporose zuzulassen. Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für jedes in Frage kommende Untersuchungsverfahren einen wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Durchführung der Untersuchungen festgelegt werden. Aktuell läuft die Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern. Zugelassen ist diese Früherkennungsmaßnahme aber noch nicht.
Foto: pixabay