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Frankreich weitet Impfpflicht für Kinder aus

Mittwoch, 10. Januar 2018 – Autor:
Frankreich hat die Impfpflicht ausgeweitet. Seit dem 1. Januar müssen alle Kleinkinder im Lauf der ersten beiden Lebensjahre gegen elf Krankheiten geimpft werden.
Impfheft

In Frankreich müssen Kinder gegen elf Krankheiten geimpft sein – Foto: ©VRD - stock.adobe.com

Seit Beginn des Jahres 2018 gilt in Frankreich eine erweiterte Impfpflicht. Danach sollen Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren eine Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Meningokokken C und Pneumokokken erhalten. Vorgeschrieben waren bereits Impfungen gegen Diphterie, Tetanus und Polio.

Eltern müssen in Kindergärten und Schulen entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Kosten für die Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Impfdaten und ihr Einfluss auf die Bekämpfung von Krankheiten sollen alljährlich einer Prüfung für eventuell nötige Nachjustierungen unterzogen werden.

Frankreich weitet Impfpflicht für Kinder aus

Besonders gefährlich bleibt laut des Gesundheitsministeriums die mangelnde Immunisierung der Kinder gegen Masern (78 Prozent). Solange kein Durchimpfungsgrad von 95 Prozent erreicht sei, bestehe die Gefahr von Epidemien, wie sie sich immer wieder ereigneten. Auch deswegen hat Frankreich die Impfpflicht für Kinder ausgeweitet.

Auch für Deutschland besteht bei Masern nach wie vor Handlungsbedarf, stellt das Berliner Robert Koch-Institut (RKI) in seinem Epidemiologischen Bulletin 2018/1 fest. Bei Masern haben gerade Säuglinge und Kleinkinder das höchste Risiko für eine Infektion oder erkrankungsbedingte Komplikationen.

Masern: Zweite Impfung liegt unter der 95-Prozent-Marke

Zur Prävention empfiehlt die Ständige Impfkommission des RKI eine erste Masern-Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten und eine zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. Erwachsene der Geburtsjahrgänge nach 1970, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden beziehungsweise deren Impfstatus unklar ist, sollten einmalig eine Nachholimpfung erhalten.

Während im Geburtsjahrgang 2014 die Impfquoten für die erste Masern-Impfung bundesweit bei 97,8 Prozent lag, erreichte diese Kohorte für die nötige zweite Impfung auch im Alter von 36 Monaten in keinem Bundesland die angepeilte 95-Prozent-Marke. Bundesweit lag diese Impfquote bei 86,5 Prozent. In den alten Bundesländern war sie mit 89,1 Prozent höher als in den neuen Bundesländern (86,7 Prozent).

Impfpflicht gibt es Deutschland nicht

Insgesamt waren damit rund 187.000 Kinder des Jahrgangs 2014 im Alter von 24 Monaten nicht vollständig und von diesen knapp 32.000 Kinder gar nicht gegen Masern geimpft. Die Stiko empfiehlt für Kinder insgesamt 14 Impfungen, darunter gegen Rotaviren, Pneumokokken und HPV (bei Mädchen).

Eine Impfpflicht wie von einigen Experten gefordert gibt es in Deutschland bislang nicht. Eltern, die ihr Kind in einer Kita anmelden, müssen aber nachweisen, dass sie an einer Impfberatung teilgenommen haben. Tun sie das nicht, muss die Kita dies an das zuständige Gesundheitsamt melden.

In Italien zahlen Impfverweigerer Bußgeld

In Italien müssen Eltern ihre Kinder bereits seit Mitte 2017 gegen zehn Erkrankungen impfen lassen, darunter Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken. Weigern sich Eltern, dürfen sie ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten bringen und können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Kinder mit speziellen Vorerkrankungen sind davon ausgenommen.

Foto: VRD/fotolia.com

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